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Zug verspätet, Flug verpasst – wer zahlt den Ersatzflug?

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Oktober 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Münchner Gericht fällt Urteil

Zug verspätet, Flieger verpasst: Wer zahlt den Ersatzflug?

Aktualisiert am 12.10.2026 – 20:39 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine S-Bahn steht im Bahnhof „Flughafen München“ (Archivfoto): Ein Münchner Gericht entschied nun, wer bei einem verspäteten Zug zum Flughafen für die Kosten aufkommen muss. (Quelle: picture alliance/Markus Mainka)

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Ein Ehepaar verpasst wegen einer Bahnverspätung den Flieger nach Ägypten. Das Paar zieht vor Gericht und fordert sein Geld zurück. Doch das Urteil fällt anders aus als erhofft.

Ein verspäteter Zug, ein verpasster Flieger und plötzlich ist der Urlaubsstart ruiniert. Ein Ehepaar aus dem Oberland wollte im September 2025 von München nach Hurghada fliegen. Weil die Anreise mit der Bahn schiefging, musste es selbst einen Ersatzflug buchen. Die Kosten von 567 Euro wollte es vom Reiseveranstalter zurückhaben. Doch vor dem Amtsgericht München scheiterte das Paar.

Begründung: Paar plant Anreise zum Flughafen zu knapp

Das Ehepaar hatte über ein Vergleichsportal eine Pauschalreise nach Hurghada gebucht, inklusive eines flexiblen Rail & Fly Tickets. Der Hinflug sollte am 26. September 2025 um 13.30 Uhr am Münchner Flughafen starten. Laut Reiseunterlagen mussten sich die Reisenden spätestens zwei Stunden vor Abflug am Abfertigungsschalter einfinden.

Das Paar entschied sich für eine Zugverbindung, die planmäßig um 11.28 Uhr am Flughafen angekommen wäre. Damit blieben bis zur geforderten Ankunft am Abfertigungsschalter um 11.30 Uhr gerade einmal zwei Minuten. Doch schon auf dem Weg zum Münchner Hauptbahnhof kam es zu Problemen: Wegen Personen im Gleis blieb der Zug mehr als eine Stunde zwischen Tutzing und Pasing stehen.

imago images 0864593287Vergrößern des Bildes
Ein Airbus der Lufthansa Star Alliance hebt am Flughafen in München ab (Archivbild): Ein Ehepaar verpasste hier seinen Flieger nach Ägypten. (Quelle: IMAGO/HMB Media/Franz Feiner/imago)

Als das Ehepaar schließlich mit der S-Bahn weiter zum Flughafen fuhr, war der Gepäckschalter bereits geschlossen. Der Reiseveranstalter konnte nach Angaben des Paares weder für diesen Tag noch für den Folgetag einen Ersatzflug anbieten. Also buchten die Urlauber eigenständig einen Flug für den Abend. Kostenpunkt: 567 Euro. Nach der Ankunft in Hurghada kamen noch 10,80 Euro für eine Taxifahrt zum Hotel hinzu.

Gericht weist Klage des Ehepaars ab

Das Ehepaar forderte die Kosten für den Ersatzflug und das Taxi sowie eine Entschädigung für die entgangene Urlaubsfreude vom Reiseveranstalter. Weil dieser nicht zahlte, landete der Fall vor dem Amtsgericht München. Das Urteil vom 17. September 2026 fiel zugunsten des Reiseveranstalters aus: Die Klage wurde abgewiesen.

Die Begründung des Gerichts: Nicht allein die planmäßige Ankunft am Flughafenterminal sei entscheidend. Die Reisenden hätten rechtzeitig am Abfertigungsschalter sein müssen. Das sei mit der gewählten Verbindung schon bei einem störungsfreien Ablauf nicht verlässlich gewährleistet gewesen.

Das Gericht verwies zudem darauf, dass Verspätungen und betriebliche Störungen im deutschen Bahnverkehr zum Alltag gehörten. Reisende müssten solche Risiken bei der Planung ihrer Anreise berücksichtigen. Die Verbindung des Ehepaars sei so knapp kalkuliert gewesen, dass bereits eine geringe zusätzliche Verzögerung der S-Bahn gereicht hätte, um den Check-in zu verpassen.

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