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You are at:Home»Regionen»Zeitungsbote beschossen: Mann rastet bei Urteil aus
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Zeitungsbote beschossen: Mann rastet bei Urteil aus

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Zeitungsbote beschossen: Mann rastet bei Urteil aus
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Bizarre Szenen in Essen: Der Mann, der einen Zeitungsboten mit einer Kalaschnikow beschoss, erfährt, wie lange er in Haft muss. Dann flippt er völlig aus.

Der 33-jährige Oberhausener, der in der Nacht zum 11. März 2023 einen Zeitungsboten mit einer Kalaschnikow schwer verletzt hatte, ist am Dienstag zu 13 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung rastete der Mann völlig aus und beschimpfte den Vorsitzenden Richter des Schwurgerichts.

Der Angeklagte hatte laut dem Urteil des Essener Schwurgerichts in der Märznacht auf einer Wiese in Hattingen im Ennepe-Ruhr-Kreis Schießübungen gemacht. Der Zeitungsbote habe ihn dabei überrascht. Um seine Tat zu verdecken, habe der 33-jährige Deutsche versucht, den Zeitungsboten zu töten.

Das Opfer war von zwei Schüssen getroffen worden – an der Hand und an der Schulter. Dass der 34-Jährige überlebt hat, war laut Urteil reiner Zufall. Das Urteil lautet auf Mordversuch, schwere und gefährliche Körperverletzung sowie auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Attacke auf Zeitungsboten: Nicht die Verurteilung des Mannes

Der Zeitungsbote hatte in seinem Auto gesessen, als die Schüsse fielen. Er hatte sich hinter das Lenkrad geduckt und war rückwärtsfahrend aus dem Gefahrenbereich entkommen.

Nach der Tat war der Angeklagte zu seiner Freundin nach Berlin geflüchtet und dort festgenommen worden. Im Prozess hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen, sich kurz vor der Urteilsverkündung aber bei seinem Opfer entschuldigt. Eine Tötungsabsicht hat er dabei bestritten.

Es ist bereits das zweite Mal, dass der Angeklagte ins Gefängnis muss. Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke im Jahr 2011 war er vom Duisburger Landgericht zu sieben Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das am Dienstag verkündete Urteil ist nicht rechtskräftig.

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