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You are at:Home»Politik»Woidke bekräftigt: Trete bei Wahlniederlage zurück
Politik

Woidke bekräftigt: Trete bei Wahlniederlage zurück

wochentlich.deBy wochentlich.de20 September 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Woidke bekräftigt: Trete bei Wahlniederlage zurück
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Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen fordert ein Ende für das Grundrecht auf Asyl. SPD-Ministerpräsident Woidke will bei einer Niederlage zurücktreten. Alle Informationen zur Wahl in Brandenburg im Newsblog.

11.51 Uhr: Kurz vor der Landtagswahl bleibt Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke bei seiner Ankündigung, im Falle eines AfD-Siegs auf sein Amt verzichten zu wollen. Er stehe bei der Wahl am Sonntag auch mit seiner Arbeit persönlich zur Abstimmung, sagt Woidke, der seit elf Jahren Regierungschef in Brandenburg ist, im ZDF-„Morgenmagazin“. „Da ist es für mich vollkommen klar, (…) dass ich dann entsprechend die Konsequenzen ziehe und die Verantwortung übernehme.“

Mit Blick auf die Regierungsbildung nach der Wahl – auch an der AfD vorbei – sagte Woidke, es gehe ihm nicht so sehr um Mehrheiten, sondern darum, deutlich zu machen: „Es geht hier nicht um mich, es geht auch nicht um meine persönliche Zukunft. Es geht um dieses Land.“ Dabei sei es entscheidend, dass das Land nicht den „großen braunen Stempel kriegt und unsere stolze Brandenburger Fahne befleckt wird mit großen braunen Flecken“.

Ministerpräsident Woidke hatte angekündigt, dass er nur bei einem SPD-Wahlsieg weiter in Regierungsverantwortung bleiben will. Beim Gewinn seines Direktmandats will er Landtagsabgeordneter bleiben. Nach einer neuen Umfrage spitzt sich der Kampf um Platz eins zu. AfD (28 Prozent) und SPD (27 Prozent) trennt nur noch ein Prozentpunkt, wie aus dem ZDF-Politbarometer Extra hervorgeht.

Donnerstag, 19. September

16.16 Uhr: Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der brandenburgische Ressortchef Michael Stübgen (CDU), fordert vor den Landtagswahlen in Brandenburg die Abschaffung des Asylrechts in seiner bestehenden Form. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig“, sagt er dem „Handelsblatt“. Deutschland könne „nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren“. Offen für eine Diskussion über den Vorschlag zeigt sich der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki, Kritik kommt von der Linken und den Grünen.

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es in Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes. Dieser Satz ist laut Bundesinnenministerium „Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen“. Es ist demnach das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Ohne dieses individuelle Asylrecht könnten Flüchtlingskontingente eingeführt werden, argumentiert nun Stübgen: „Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt. Und wir können festlegen, in welchem Ausmaß wir Migranten aufnehmen und integrieren können.“

13.13 Uhr: Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss das Ergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg am Sonntag im Fernsehen nennen, wenn sie mehr als zwei Prozent erreicht. In diesem Fall darf sie in allen Ergebnispräsentationen nicht unter die Rubrik „Andere“ gefasst werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilt. Das Interesse der Tierschutzpartei überwiegt demnach die redaktionelle Gestaltungsfreiheit. (OVG 3 S 109/24)

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