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Wo sich das Bürgergeld ändert

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Januar 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Wo sich das Bürgergeld ändert
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Sozialreform

Wo sich das Bürgergeld ändert – Was Ängste auslöst

Aktualisiert am 15.01.2026 – 15:38 UhrLesedauer: 4 Min.

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Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wirbt für die Bürgergeld-Reform. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

Härtere Sanktionen, Arbeit vor Qualifizierung: Auf Millionen Menschen im Bürgergeld kommen Änderungen zu. Die Opposition attackiert die Regierung. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und die Koalition verteidigen die geplante Reform beim Bürgergeld – die Opposition ist auf den Barrikaden. Nach einem heftigen ersten Schlagabtausch werden monatelange Beratungen im Bundestag erwartet. Für Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung rücken Verschärfungen näher.

„Neue Chancen schaffen – das ist das zentrale Ziel“, sagte Bas, die auch SPD-Vorsitzende ist. Wegen des Widerstands in ihrer Partei war ihre Rede ein Spagat. Die neue Grundsicherung setze „auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung“. Aber: „Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten.“ Ausdrücklich vor möglichen Sanktionen geschützt werden sollten „Menschen, die erkrankt sind oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können“. Der Name „Bürgergeld“ soll mit Bas“ Gesetzentwurf wieder gestrichen werden.

Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben.

Das Gesetz für die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Koalition hat lange darüber verhandelt. Die Union verlangte eine tiefgreifende Reform. Nun zeigen sich viele in der SPD tief besorgt. Ein Mitgliederbegehren läuft. „Wer auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht in Existenzangst gedrängt werden“, heißt es zur Begründung. Noch bis 23. März können Gegner der Reform unterschreiben. Das Gesetz könnte bis dahin aber schon beschlossen sein.

Vorher könnten aber noch Nachbesserungen am Entwurf im Sozialausschuss beschlossen werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern Entschärfungen. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit (BA), die frühere Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), sagt in der „Wirtschftswoche“ „einige Monate“ parlamentarisches Verfahren voraus. Nach dem Beschluss sind zudem größere Vorarbeiten bei der Bundesagentur nötig, wie ein Sprecher in Nürnberg sagte.

Grüne und Linke warfen der Koalition vor, die Unwahrheit gesagt zu haben. „Sie haben gelogen, monatelang“, sagte der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus. Er rief in Erinnerung, dass Kanzler Friedrich Merz (CDU) und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Milliardeneinsparungen versprochen hatten. Laut Gesetzentwurf sollen aber bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit jährlich nur maximal 86 Millionen Euro (2026) gespart werden.

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