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Wie Sie ihn in Ihrem letzten Willen einsetzen

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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Wie Sie ihn in Ihrem letzten Willen einsetzen
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Wer sein Vermögen einer einzigen Person vererben will, muss diese zum Alleinerben machen. Doch wie formuliert man das richtig im Testament?

Das Wichtigste im Überblick


Wer seinen Nachlass anders verteilt wissen will, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte ein Testament aufsetzen. Das gilt auch, wenn Sie jemanden zum Alleinerben machen möchten. Wir erklären, wie Sie das korrekt formulieren, welche Rechte und Pflichten für den Alleinerben damit einhergehen und was aus den Pflichtteilen anderer Erben wird.

Was bedeutet Alleinerbe im Testament?

Wie der Name schon sagt, gilt jene Person als Alleinerbe, die im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich als einziger Erbe genannt wird. Damit erbt sie den gesamten Nachlass – allerdings inklusive aller Verbindlichkeiten wie Schulden oder Darlehen. Zudem steht bestimmten Angehörigen dennoch ihr Pflichtteil zu (mehr dazu unten).

Gut zu wissen

Eine Sonderform des Alleinerben ist der befreite Alleinerbe. Sie spielt vor allem im sogenannten Berliner Testament eine Rolle, mit dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Als „befreit“ gilt dabei aber nur, wer nach dem Tod des Partners über den Nachlass verfügen kann, wie es ihm beliebt. Sind noch Kinder im Spiel, ist das aber in der Regel keine gute Wahl. Mehr zum Berliner Testament lesen Sie hier.

Alleinerbe einsetzen: Wie formuliere ich das richtig?

Um einen Alleinerben einzusetzen, müssen Sie diesen im Testament klar benennen. Eine mögliche Formulierung könnte zum Beispiel so lauten:

  • „Ich, Barbara Beispiel, geboren am 1.6.1950, setze meine Tochter, Bibi Beispiel, geboren am 30.10.1981, zu meiner Alleinerbin ein.“

Wichtig: Es kann immer passieren, dass Erben das Erbe ausschlagen oder es nicht antreten können, weil sie selbst gestorben sind. Geschieht das bei einem Alleinerben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Um das zu vermeiden, sollten Sie zusätzlich einen Ersatzerben benennen. Eine Formulierung dafür könnte wie folgt lauten:

  • „Sollte die von mir eingesetzte Alleinerbin Bibi Beispiel das Erbe nicht antreten, bestimme ich für diesen Fall Erik Ersatzmann, geboren am 12.11.1985, als alleinigen Ersatzerben.“

Welche Rechte hat ein Alleinerbe?

Ein alleiniges Erbe hat den Vorteil, dass Sie sich mit keinen weiteren Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft abstimmen müssen. Ihnen bleiben also mögliche Streitigkeiten erspart. Zudem haben Sie natürlich das Recht, das gesamte Erbe alleine zu nutzen – allerdings abzüglich der Pflichtteile für nahe Angehörige (siehe unten).

Auch Sie selbst können Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das gilt dann, wenn das Erbe weniger wert ist als der Pflichtteil, der Ihnen laut Gesetz zusteht. Denn der Erblasser kann das Alleinerbe beschränken – etwa indem er weiteren Personen bestimmte Gegenstände oder einen Geldbetrag vermacht. Lesen Sie hier, was Vererben von Vermachen unterscheidet.

Welche Pflichten hat ein Alleinerbe?

Keine Rechte ohne Pflichten: Als Alleinerbe erben Sie mitunter auch Schulden und sind daher gegenüber Gläubigern verpflichtet, Auskunft über Art und Umfang des Nachlasses zu geben. Dafür ist ein notarielles Nachlassverzeichnis nötig, in dem alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgelistet sind. Damit lassen sich auch die Pflichtteilsansprüche von Angehörigen berechnen.

Nach § 1967 BGB haftet der Alleinerbe zudem für alle Schulden aus dem Nachlass mit seinem Privatvermögen. Das können Sie aber umgehen, indem Sie beim Nachlassgericht einen Nachlassverwalter bestellen. Ist der Nachlass überschuldet, gibt es ein Nachlassinsolvenzverfahren und Sie als Alleinerbe haften nur noch in Höhe Ihres geerbten Vermögens. Ist das Erbe negativ, haften Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen.

Alleinerbe: Pflichtteilsansprüche von Angehörigen

Die Pflichtteilsansprüche wurden genau für so einen Fall erfunden. Bestimmte Angehörige kann man nur in Ausnahmefällen komplett enterben, in der Regel erhalten Sie zumindest einen Teil des Nachlasses. Der Alleinerbe erbt also streng genommen doch nicht alles alleine.

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