Beamte haben eine andere Altersversorgung als Angestellte. Aber auch sie müssen durch private Vorsorge ein Vermögen aufbauen, um ihren Lebensstandard zu halten.
Das Wichtigste im Überblick
Die Beamtenversorgung unterscheidet sich von der beitragsfinanzierten Rentenversorgung angestellter Arbeitnehmer. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie erhalten keine Rente, sondern eine Pension aus der Staatskasse.
Grundlage der Beamtenversorgung ist die Vorgabe, dass der Staat für das ganze Leben seiner Bediensteten zu sorgen hat – nicht nur im Berufsleben, sondern auch im Ruhestand.
- Fürsorgepflicht: Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen (§ 78 Bundesbeamtengesetz).
Die Höhe der Pension richtet sich nach dem Verdienst der letzten beiden Dienstjahre vor dem Ruhestand, insofern es in diesen keine Beförderung gab. Eine Maßnahme, die eingeführt wurde, um gehaltsteigernden Beförderungen kurz vor Pensionsantritt entgegenzuwirken. Anspruch haben Beamte, die mindestens fünf Jahre in einem Dienstverhältnis gearbeitet haben.
- Höhe der Beamtenpension: Der Pensionsanspruch von Beamten errechnet sich nach der Besoldungsgruppe und den geleisteten Dienstjahren multipliziert mit dem Faktor 1,79375. Der höchstmögliche Wert ist nach 40 vollendeten Dienstjahren in Vollzeit mit 71,75 Prozent erreicht. Wer nach 30 Jahren in den Ruhestand geht, erhält rund 54 Prozent. Ein langes Studium, eine späte Verbeamtung sowie Teilzeitarbeit oder auch die Frührente wirken sich pensionsmindernd aus.
Gut zu wissen: Wird ein Beamter vor Pensionsantritt entlassen, verliert er seinen Pensionsanspruch. Er steht jedoch nicht mit leeren Händen da, sondern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Da der Staat auch im Ruhestand für seine Beamten sorgt und sich das Ruhegeld in der Regel an dem letzten Verdienst orientiert, bietet eine Pension ein hohes Maß an Sicherheit und Planbarkeit. Aber auch Beamte sehen sich im Alter einer Pensionslücke gegenüber, die sich daran bemisst, wie viele Dienstjahre geleistet wurden. Laut der Faustregel benötigen sowohl Rentner als auch Pensionäre rund 80 Prozent ihres letzten Einkommens, um keine Einbußen im Lebensstandard erwarten zu müssen.
- Beispiel für die Berechnung der Versorgungslücke: Friede, Jahrgang 1988, seit 2007 verbeamtet in der Besoldungsgruppe A11, erhält Bezüge in Höhe von 4.691 Euro. Geht sie mit 67 Jahren in den Ruhestand, erhält sie eine Bruttopension in Höhe von 3.386 Euro. Die Versorgungslücke errechnet sich aus ihrem Einkommen abzüglich ihrer Versorgungsansprüche (4.691 Euro minus 3.386 Euro). Die Lücke beträgt 1.305 Euro.
Während Angestellte unter anderem mit einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen können, steht diese für Beamte aufgrund der bundeseinheitlichen Versorgungsregelung nicht zur Verfügung. Auf dem Wege der privaten Altersvorsorge sollte die Pensionslücke jedoch gut zu schließen sein.
Eine Möglichkeit der staatlichen geförderten privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hier sind es vor allem die staatlichen Zuschüsse, die diese Vorsorgeform insbesondere für Familien interessant machen.
Für anerkannte Riester-Produkte gibt der Staat einen Zuschuss von 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind mit Anrecht auf Kindergeld kommen nochmal 185 Euro obendrauf. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, sind es sogar 300 Euro. Zur Sicherung der staatlichen Förderung müssen mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens inklusive Zulagen in die Riester-Rente eingezahlt werden. Der steuerfreie Höchstbetrag liegt bei jährlich 2.100 Euro (§ 10 Einkommensteuergesetz – EStG).
- Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten gibt es
- Sinnvoll oder nicht? Wann sich die Riester-Rente noch lohnt
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert – also während des Rentenbezugs. Dann wird die ausgezahlte Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Riester-Rentner können sich maximal 30 Prozent der angesparten Leistungen als Einmalzahlung auszahlen lassen. Die Riester-Rente ist im Fall von Bürgergeld oder einer Privatinsolvenz vor Pfändung geschützt. Allerdings dürfte dieser Aspekt aufgrund des Einkommens für Beamte oder Pensionäre in der Regel kaum eine Rolle spielen.
Welches Riester-Produkt zur privaten Altersvorsorge geeignet ist, hängt vom individuellen Risikoprofil des Riester-Sparers ab. Aufgrund der hohen Arbeitsplatzgarantie eines Staatsbeamten, der gesicherten Einkommenslage und möglichen Beförderungen im Lauf der Dienstzeit, können Beamte Riester-Produkte in Betracht ziehen, die eine höhere Risikostruktur aufweisen, aber auch mehr Rendite versprechen. Unter anderem können das Riester-Produkte auf der Basis von Fondssparplänen sein, die derzeit eine höhere Rendite versprechen als festverzinsliche Geldanlagen (mehr dazu hier).
Die Förderung der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, erfolgt nicht durch staatliche Zulagen, sondern durch die Gewährung staatlicher Steuervorteile. Das kommt vorrangig Verdienern mit einem hohen zu versteuernden Einkommen entgegen – vornehmlich gut verdienende Freiberufler und Selbstständige. Der Höchstbetrag, den Rürup-Sparende steuerlich geltend machen können, beläuft sich auf 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete (Stand 2024).