Aromen womöglich gesundheitsschädlich

Diese beliebten Produkte werden sich verändern


28.07.2026 – 07:32 UhrLesedauer: 2 Min.

Chips mit Barbecue-Geschmack (Symbolbild): Produkte mit Raucharoma dürfen nicht mehr hergestellt werden. (Quelle: Pressmaster/getty-images-bilder)

Seit Juli dürfen Hersteller Raucharomen wegen möglicher Gesundheitsrisiken nicht mehr verwenden. Einige Produkte bleiben trotzdem vorerst im Handel.

Viele Lebensmittel schmecken nach Rauch, obwohl sie nie in einer Räucherkammer waren. Hersteller erreichen das mit sogenannten Raucharomen, die sie direkt in das Produkt einarbeiten oder auf die Oberfläche aufsprühen. Vor allem Produkte wie Grillsoßen, Kartoffelchips, Fertigsuppen, Gewürzmischungen oder pflanzliche Fleischalternativen enthalten solche Aromen.

Doch genau diese Stoffe sind seit dem 1. Juli 2026 in Lebensmittel nicht mehr zugelassen. Bereits im Jahr 2023 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) alle acht bislang zugelassenen Raucharomen neu bewertet. Dabei konnten die Wissenschaftler nicht ausschließen, dass diese Stoffe gesundheitsschädlich sind. Die Europäische Kommission hat deshalb die Zulassungen nicht verlängert.

Raucharoma-Verbot: Viele Produkte betroffen

Seit diesem Monat dürfen Hersteller zahlreiche Lebensmittel daher nicht mehr mit den betroffenen Raucharomen produzieren. Das betrifft unter anderem:

  • Barbecue- und andere Grillsoßen
  • Kartoffelchips und Knabberartikel
  • Fertigsuppen und Eintöpfe
  • Fertiggerichte
  • Gewürzmischungen
  • Pflanzliche Fleischalternativen wie vegane Würstchen

Wer solche Produkte weiterhin im Supermarkt findet, muss sich jedoch nicht wundern. Lebensmittel, die noch vor Ablauf der Frist hergestellt wurden, dürfen bis zum Ende ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums verkauft werden. Ein Blick auf die Zutatenliste ermöglicht es Ihnen, die betroffenen Produkte zu erkennen.

Wie erkennt man Raucharoma in Lebensmitteln?

Wurden Aromen für den rauchigen Geschmack verwendet, ist auf der Zutatenliste die Kennzeichnung „Raucharoma“ vorgeschrieben. Finden Sie dagegen Angaben wie „geräuchert“, „Rauch“ oder „über Buchenholz geräuchert“, stammt das Aroma aus einem klassischen Räucherverfahren.

Für Wurst, Käse und Fisch gilt eine längere Frist

Nicht alle Lebensmittel sind sofort betroffen. Für Fleisch- und Wurstwaren, Käse sowie Fisch und Fischrogen gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2029. Erst danach dürfen Hersteller auch diese Produkte nicht mehr mit den betroffenen Raucharomen herstellen.

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Warum Experten vorsichtig sind

Raucharomen entstehen aus aufgefangenem Holzrauch. Dabei können unerwünschte Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Furane entstehen. Einige dieser Stoffe gelten als krebserregend oder genotoxisch. Genotoxisch bedeutet, dass eine Substanz das Erbgut von Zellen schädigen kann. Solche Veränderungen erhöhen möglicherweise das Risiko für Krankheiten wie Krebs. Nach Einschätzung der EFSA lässt sich für diese Art von Schädigung kein sicherer Grenzwert festlegen.

Die Behörde betont allerdings auch: Aus ihren Gutachten geht nicht hervor, dass Verbraucher durch den gelegentlichen Verzehr solcher Lebensmittel zwangsläufig gesundheitliche Schäden erleiden. Sie bewertet grundsätzlich vorsichtig und berücksichtigt bei ihrer Risikoeinschätzung sogenannte Worst-Case-Szenarien.

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