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Finanzen

Wie hoch ist sie und welcher Freibetrag gilt?

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Oktober 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Erben und Steuern

Wie viel bleibt von Omas Erbe übrig?


Aktualisiert am 07.10.2026 – 07:10 UhrLesedauer: 2 Min.

Enkelin und Großmutter spazieren im Park (Symbolbild): Bei der Erbschaftsteuer gilt für Enkel ein eigener Freibetrag und Steuersatz.Vergrößern des Bildes

Enkelin und Großmutter spazieren im Park (Symbolbild): Bei der Erbschaftsteuer gilt für Enkel ein eigener Freibetrag und Steuersatz. (Quelle: Ridofranz/getty-images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Wer von seiner Großmutter oder seinem Großvater erbt, muss Erbschaftsteuer zahlen. Welcher Steuersatz und Freibetrag dann für Sie gilt.

Wie viel Erbschaftsteuer Sie auf ein Erbe zahlen müssen, hängt nicht nur davon ab, wie hoch das Erbe ist. Entscheidend ist auch, wie eng Sie mit dem Erblasser verwandt sind. Als Enkel werden Sie der Steuerklasse 1 zugeordnet. Das ist aus finanzieller Sicht gut – denn dort sind die Steuersätze am niedrigsten.

Der genaue Steuersatz richtet sich nach dem Wert Ihres Erbes. Und zwar folgendermaßen:

  • bis 75.000 Euro: 7 Prozent
  • bis 300.000 Euro: 11 Prozent
  • bis 600.000 Euro: 15 Prozent
  • bis 6 Millionen Euro: 19 Prozent
  • bis 13 Millionen Euro: 23 Prozent
  • bis 26 Millionen Euro: 27 Prozent
  • mehr als 26 Millionen Euro: 30 Prozent

Erbschaftsteuer für Enkel: So hoch ist der Freibetrag

Sie müssen aber nicht ab dem ersten Euro Steuern auf Ihr Erbe zahlen. Zunächst können Sie Ihren Freibetrag ausschöpfen. Für Enkel beträgt er 200.000 Euro. Erst wenn der Wert des Erbes diese Summe übersteigt, wird überhaupt Erbschaftsteuer fällig. Und dann auch nur auf den Teil, der oberhalb des Freibetrags liegt.

Beispiel: Ihre Großmutter vererbt Ihnen ein Haus im Wert von 300.000 Euro. Dann sind 200.000 Euro steuerfrei. Auf die restlichen 100.000 Euro zahlen Sie 11 Prozent Erbschaftsteuer (siehe oben). Das Finanzamt erhält von Ihnen also 11.000 Euro.

Eine Ausnahme greift, wenn Sie Hausrat erben. Als Enkel sind Sie in Steuerklasse 1 bis zu einem Wert von 42.000 Euro von der Erbschaftsteuer befreit. Für andere bewegliche Gegenstände wie Kunst und Sammlungen gilt das, solange Ihr Wert nicht über 12.000 Euro liegt. Diese sogenannten sachlichen Steuerbefreiungen senken auch nicht Ihren Freibetrag.

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