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Finanzen

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Juni 2026Keine Kommentare4 Mins Read
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Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
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Betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die Betriebsrente?


Aktualisiert am 09.06.2026 – 10:22 UhrLesedauer: 6 Min.

Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland.Vergrößern des Bildes

Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

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Mit einer Betriebsrente können Sie als Arbeitnehmer zusätzlich fürs Alter vorsorgen. In diesem Fall zahlt Ihr Chef gleich mit. Doch wie funktioniert die Betriebsrente genau? Und was sollte ich beachten?

In Deutschland gibt es drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rente, die private – und die betriebliche Altersvorsorge, auch „bAV“ oder Betriebsrente genannt. Bei dieser Variante sparen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers fürs Alter Geld an.

Doch was erst einmal gut klingt, kann einige Tücken haben. Wir erklären, welche das sind und wie die Betriebsrente überhaupt funktioniert.

Was genau ist die Betriebsrente?

Zunächst gilt: Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Wege, wie die Betriebsrente in Deutschland ausgestaltet sein kann: mittels einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Direktversicherung, einer Unterstützungskasse oder durch Pensionszusagen.

Die Modelle unterscheiden sich in den Erträgen, aber auch in steuerlichen Fragen (siehe unten). Ein Überblick:

  • Pensionskasse: Ihr Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse einen Vertrag ab. Das ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung. Die Pensionskasse gilt als Klassiker der Betriebsrente. Wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.
  • Pensionsfonds: Der Pensionsfonds ist ebenfalls eine vom Unternehmen unabhängige Einrichtung. Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Fondssparplänen angelegt. Im Unterschied zu den anderen Modellen gibt es hier keine Garantie über die Rentenhöhe. Die Erträge, Renditen genannt, aber auch die Risiken sind bei Pensionsfonds normalerweise höher. Mehr dazu hier.
  • Direktversicherung: Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für viele Arbeitnehmer gleichzeitig abschließt. Deshalb sind die Konditionen meist auch deutlich günstiger, als wenn Sie diese Versicherung selbst abgeschlossen hätten. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Unterstützungskasse: Unterstützungskassen verwalten meist die Betriebsrenten von mehreren Unternehmen und werden von ihnen finanziert. Für wen sie sich eignet, lesen Sie hier.
  • Pensionszusage: Hier legt Ihr Arbeitgeber Rücklagen an, aus denen später Ihre Altersvorsorge gezahlt werden soll. In der Praxis heißen solche bAV-Verträge aber nicht etwa Pensionszusage oder Direktzusage. Stattdessen nennt Ihr Arbeitgeber es häufig Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan.

Von den genannten Varianten sind Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds die gängigsten. Wie hoch Ihre Betriebsrente letztlich sein wird, hängt maßgeblich von dem Betriebsrentenmodell und Ihren Beiträgen ab (siehe unten). Für die Beiträge der Betriebsrenten unterscheidet man zwei Fälle:

  • Fall 1: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett.
  • Fall 2: Ihr Arbeitgeber übernimmt nur einen Teil der Beiträge, den Rest zahlen Sie – meist direkt von Ihrem Bruttolohn. Dieses Vorgehen nennt man auch Entgeltumwandlung. Für alle Neuverträge seit 2019 ist dabei der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend: Wenn Sie über die Entgeltumwandlung Geld in die Betriebsrente einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent dazuzahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Ab 2022 greift diese Regel auch auf bestehende Verträge. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen

Eine Betriebsrente wird häufig monatlich ausbezahlt. Je nach Vertrag kann es aber auch sein, dass Sie eine Einmalzahlung zum Rentenbeginn erhalten. Oft können Sie zwischen diesen Varianten wählen.

  • Für Ihre Rente: Prüfen Sie die Jahresmeldung Ihres Arbeitgebers
  • Frag t-online: Betriebsrente monatlich oder einmalig auszahlen lassen?

Wie viel Steuern und Abgaben muss ich auf die Beiträge zur Betriebsrente zahlen?

Für Beiträge zur Betriebsrente gibt es bei Sozialabgaben und Steuern Freibeträge. Das bedeutet, bei Einzahlungen bis zu dieser Höhe fallen weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer Abgaben und Steuern an. Die Freibeträge richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei, bis zu acht Prozent steuerfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2026 bei 101.400 Euro pro Jahr oder 8.450 Euro pro Monat. Frei von Sozialabgaben sind demnach Beiträge bis 338 Euro (vier Prozent von 8.450 Euro). Steuerfrei sind monatlich 676 Euro (Stand: 2026). Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Beginn jedes Jahres.

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