Ungleiche Einheit

Ostdeutsche erben nur fünf Prozent des Vermögens in Deutschland


29.09.2026 – 11:58 UhrLesedauer: 3 Min.

Haus mit Garten bei Sonne: Aktuell sinken die Immobilienpreise in und um die Metropolen.

Haus mit Garten bei Sonne: Westdeutsche erben fast alle steuerlich erfassten Vermögen. (Quelle: All Canada Photos/imago-images-bilder)

Inmitten einer Debatte um mehr Gerechtigkeit veröffentlicht das Statistikamt eine Zahl, die aufhorchen lässt. Das erfasste vererbte Vermögen in Deutschland entfällt nahezu vollständig auf Westdeutsche.

Seit den Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, bei denen die politischen Ränder starke Zuwächse verzeichneten, ist eine Debatte um soziale Gerechtigkeit entbrannt. Es sei offensichtlich so, dass viele Menschen ein Störgefühl bei der Gerechtigkeit im Land hätten, so der Kanzler nach den Wahlen.

Mitten in die Diskussion veröffentlicht das Statistikamt eine neue Analyse zu Erben und Vermögen. Und sie zeigt: Deren Verteilung ist alles andere als gerecht.

Beim Erben und Verschenken von Vermögen zeigt sich auch rund 36 Jahre nach der Wiedervereinigung eine tiefe Kluft zwischen Ost und West. Insgesamt entfielen im Jahr 2025 auf den Westen 142,5 Milliarden Euro oder 95 Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag mitteilte. Die östlichen Länder und Berlin kommen demnach nur auf acht Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen.

Ostdeutsche erben deutlich weniger als Westdeutsche

Ende 2025 lebten zwar 19 Prozent der Bevölkerung in den östlichen Ländern und Berlin. Auf sie entfielen jedoch nur fünf Prozent der steuerlich erfassten Vermögensübertragungen. Rechnerisch wurden im Westen gut 2.100 Euro pro Kopf übertragen, im Osten waren es knapp 500 Euro. Der gesamtdeutsche Schnitt beträgt 1.800 Euro pro Kopf.

Diese Ungleichheit spiegelt sich auch bei der festgesetzten Steuer wider. Von den insgesamt 21,4 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer fielen 20,4 Milliarden Euro im Westen an und eine Milliarde Euro im Osten.

Die Statistiker wiesen jedoch darauf hin, dass die Zahlen nicht alle Vermögensübergänge abbilden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen innerhalb der persönlichen Freibeträge und werden daher in der Statistik nicht erfasst. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer.

Erbschaftsteuer könnte vor Reform stehen

Im Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer; das Urteil könnte die Regierung zu einer Reform zwingen. Denn während die Freibeträge für Privatpersonen seit 2009 nicht mehr angepasst wurden und dadurch immer mehr Menschen allein durch den Anstieg der Immobilienpreise Steuern zahlen müssen, bleiben große (Betriebs-)Vermögen oft verschont. Das Verfassungsgericht soll entscheiden, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder ob darin eine Ungleichbehandlung liegt.

Die neue Statistik stützt die Kritiker des Rentenkurses der Bundesregierung. Mehrere Ministerpräsidenten in Ostdeutschland fordern auch angesichts der deutlich geringeren Erbschaften die Beibehaltung der abschlagsfreien Rente mit 45 Beitragsjahren. Die Bundesregierung hat sich aber eigentlich darauf verständigt, diese Rentenform abzuschaffen, da sie teuer sei und Fehlanreize schaffe.

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