Neues Gesetz

Wer jetzt schon Medikamente ohne Rezept bekommt


09.07.2026 – 15:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Medikamente in Blisterpackungen: Die Abgabe von Arzneimitteln ist in bestimmten Fällen ohne Rezept möglich. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)

Wer Arzneimittel in der Apotheke kauft, benötigt seit Kurzem in manchen Fällen kein Rezept mehr. Allerdings hat die neue Regelung enge Grenzen – und einen entscheidenden Haken.

Seit Anfang Juli ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Ziel ist es, Patienten einen leichteren Zugang zu bestimmten Gesundheitsdienstleistungen zu gewähren. Nicht nur sollen Apotheken künftig Blut abnehmen und bestimmte Impfungen vornehmen dürfen – künftig können Patienten in bestimmten Fällen auch ohne Rezept Medikamente bekommen.

Allerdings ist die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente derzeit nur teilweise möglich. Lediglich Menschen mit chronischen Erkrankungen können von dieser neuen Regel bislang Gebrauch machen. Doch was gilt für diese und ab wann ist eine Abgabe der Medikamente ohne Rezept auch an andere Patienten möglich?

Wer schon heute kein Rezept braucht

Patienten mit chronischen Erkrankungen benötigen bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen kein Rezept mehr:

  • Das Arzneimittel wurde bereits zuvor über mindestens drei Quartale verschrieben. Dies müssen die Patienten nachweisen können. Möglich ist dies unter anderem über Daten aus der elektronischen Patientenakte. Wer keine besitzt, kann den Nachweis alternativ auch über Medikationspläne, Arztbriefe oder Daten aus dem Kundensystem der Apotheke nachweisen.
  • Die Einnahme des Medikaments erlaubt keinen Aufschub.
  • Die rezeptfreie Abgabe ist nur einmalig möglich. Eine erneute rezeptfreie Abgabe ist erst dann wieder möglich, wenn Patienten in der Zwischenzeit ein Rezept vorgelegt haben.
  • Patienten dürfen zudem nur mit der kleinsten in der Apotheke vorrätigen Packungsgröße versorgt werden.
  • Bestimmte Medikamente sind zudem von der Regelung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wie opioidhaltige Medikamente, Hypnotika, Sedativa oder Stimulanzien.

Medikamente müssen selbst bezahlt werden

Wichtig für Patienten ist dabei zu wissen, dass ohne Rezept das Medikament aus eigener Tasche bezahlt werden muss – die Krankenkasse übernimmt die Kosten in diesem Fall nicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn später ein Rezept nachgereicht wird. „Eine nachträgliche Abrechnung der bereits abgegebenen Packungen zulasten der Krankenkasse ist daher nicht möglich“, stellt der Apothekenverband Abda gegenüber dem Portal „Apotheke adhoc“ klar.

Wer künftig Medikamente ohne Rezept bekommen soll

Künftig sollen auch Menschen mit akuten Erkrankungen rezeptfrei Medikamente in den Apotheken bekommen. Bei welchen Arzneimitteln ein Rezept künftig nicht zwingend ist, steht allerdings noch nicht fest. Festgelegt werden soll dies erst in einer zusätzlichen Rechtsverordnung. Bis diese vorliegt, wird es noch über ein Jahr dauern. Erst einmal soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechende Empfehlungen aussprechen. Diese sollen bis zum 2. Juli 2027 vorliegen.

Fest steht jedoch bereits, dass Antibiotika sowie Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial auch bei akuten Behandlungen stets einer ärztlichen Verschreibung bedürfen.

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