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Wer auffährt, ist immer schuld – stimmt das?

wochentlich.deBy wochentlich.de9 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Wer auffährt, ist immer schuld – stimmt das?
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Anscheinsbeweis

„Wer auffährt, ist immer schuld“: Stimmt das?


Aktualisiert am 07.11.2025Lesedauer: 2 Min.

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Ein typischer Auffahrunfall: Über die Schuldfrage gibt es häufig Streit. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

„Wer auffährt, hat Schuld“: Der Satz gilt nach einem Auffahrunfall vor Gericht nicht zwangsläufig. Um das Gegenteil zu beweisen, braucht es aber stichhaltige Argumente.

Kennen Sie den sogenannten Anscheinsbeweis? Er liegt vor, wenn aus einem unstreitigen Sachverhalt auf einen typischen Geschehensablauf geschlossen werden kann, obwohl der genaue Hergang zwischen den Parteien umstritten ist. Eine solche auf Erfahrungen beruhende Beweisführung soll Gerichtsprozesse vereinfachen. Beispiel Auffahrunfall: Wenn ein Fahrzeug auf ein anderes auffährt, spricht vieles dafür, dass der Auffahrende entweder unaufmerksam war oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Aber: Er lässt sich unter Umständen entkräften – beispielsweise durch Zeugenaussagen oder andere Beweise. Das heißt: Man ist nicht immer automatisch schuld, doch man muss gute Argumente vorlegen. Das zeigt ein Fall, der vor dem Amtsgericht Berlin verhandelt wurde.

In dem Fall ging es um einen Mann als Halter eines Autos. Er verlangte Schadenersatz von einer Frau, auf deren Auto sein Bruder aufgefahren war: In einer Tempo-30-Zone war sein Bruder hinter der Frau hergefahren. Plötzlich und abrupt habe diese dann abgebremst, weil sie eine Bekannte auf dem Bürgersteig gesichtet habe.

Die Beklagte und deren Versicherung wiesen diesen Vorwurf mit der Begründung zurück, der fahrende Bruder habe den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Das sei wegen des starken Verkehrs vor Ort mit Fußgängern, Kindern und Radfahrern besonders fahrlässig gewesen. Die Beklagte habe nach einem Parkplatz Ausschau gehalten, was ihre langsame Fahrt erkläre. Die Sache ging vor das Amtsgericht Mitte in Berlin, das ein Urteil fällte (Az.: 117 C 213/23 V).

Die Kammer stellte fest, dass die Situation vor Ort in der Tat ein sehr umsichtiges Fahren erfordert hätte. Dem habe der Bruder des Klägers aber nicht angemessen Rechnung getragen. Dahinter sei auch die Betriebsgefahr des Autos der Frau vollständig zurückgetreten.

Festgestellt wurde aber auch: Der Kläger als Fahrzeugeigentümer habe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Der Unfall sei aber ganz allein vom Fahrer seines Autos verursacht worden. Das Gericht sah in dem Geschehen einen typischen Auffahrunfall, bei dem der Lebenserfahrung zufolge der Anscheinsbeweis gegen den Aufgefahrenen spreche – speziell, wenn dieser den nötigen Sicherheitsabstand unterschritten habe oder nicht aufmerksam genug gewesen sei.

Hinzu kommt: Der Kläger konnte den Anscheinsbeweis nicht entkräften. Er hatte zwar Zeugen benannt. Diese waren dann aber trotz Ladung nicht vor Gericht erschienen. Auch weitere Aussagen konnten die Richter nicht überzeugen. Der Kläger ging also leer aus.

Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie gegebenenfalls (bei Personen- und hohen Sachschäden) die Polizei. Dokumentieren Sie den Unfallhergang anschließend so genau wie möglich, machen Sie Fotos und notieren Sie die Personalien von Zeugen. Machen Sie kein vorschnelles Schuldeingeständnis und informieren Sie Ihre Versicherung über den Vorfall.

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