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You are at:Home»Auto»Welcher Autofahrer hat hier eigentlich Vorfahrt?
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Welcher Autofahrer hat hier eigentlich Vorfahrt?

wochentlich.deBy wochentlich.de3 November 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Rechts vor links gilt nicht immer

Der Parkplatz vorm Supermarkt: Wer hier die Vorfahrt hat


Aktualisiert am 03.11.2026 – 10:01 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eng und chaotisch: Auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt kann es schnell rummsen. Wer hat dann die Schuld? (Quelle: IMAGO/Manuel Geisser)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Die Verkehrsregeln auf einem Supermarktplatz sind nicht allen Autofahrern bekannt. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten. Welche Regeln gelten?

Kurz zusammengefasst:

  • Die „rechts vor links“-Regel gilt nicht immer auf Parkplätzen.
  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist auf Supermarktparkplätzen geboten.
  • Langsames Fahren und Bremsbereitschaft sind stets erforderlich.

Das Ein- und Ausparken auf Supermarktparkplätzen kann manchmal verwirrend sein. Viele Autofahrer wissen nicht genau, welche Regeln gelten. Hier finden Sie einen leicht verständlichen Leitfaden:

Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt nicht immer

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass in Fahrgassen von Parkhäusern immer „rechts vor links“ gilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Die Regel gilt nur auf Fahrspuren mit „eindeutigem und unmissverständlichem Straßencharakter“, wie zum Beispiel breitere Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes.

Rücksicht statt Vorfahrt

Auf den übrigen Fahrbahnen, die überwiegend von parkenden Autos gesäumt sind und erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienen, gilt nach § 1 Abs. 1 und 2 StVO das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Auf einem Supermarktparkplatz gilt daher beim Einfahren von einer Parkfläche in eine Fahrspur oder beim Überfahren markierter Parkflächen nicht rechts vor links.

Langsam fahren und bremsbereit sein

Die Verkehrssituation auf dem Parkplatz ändert sich ständig. Deshalb muss auch der Vorfahrtsberechtigte langsam fahren und immer bremsbereit sein. Es wäre ein Fehler, darauf zu vertrauen, dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regel „rechts vor links“ halten. Im Zweifelsfall sollte man sich mit den anderen Verkehrsteilnehmern verständigen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Zwei Autofahrer kollidierten an einer Kreuzung kleiner Parkgassen und stritten über den Schadenersatz. Der eine Fahrer behauptete, seine Vorfahrt sei missachtet worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jedoch, dass sich beide Fahrer den Schaden genau teilen müssen, da ihr Beitrag zum Unfall als „gleichwertig“ anzusehen ist.

Deshalb gilt: Auf Supermarktparkplätzen immer mit anderen Autos rechnen und Rücksicht nehmen. Langsam fahren und bremsbereit sein sind hier besonders wichtig.

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