Ein weiterer Staatsanwalt wird im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal um Alexander B. beschuldigt, ihm Beihilfe zur Untreue geleistet zu haben.

Vor knapp einem Jahr ist das Urteil gegen den Korruptionsermittler Alexander B. gefallen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen seiner früheren Kollegen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue erhoben. Darüber berichtet die Hessenschau zuerst.

Dem 37-jährigen Staatsanwalt wird vorgeworfen, Alexander B. bei seinen Betrugshandlungen unterstützt zu haben. Er soll Aufträge für überflüssige Gutachten bei einer von B. kontrollierten Firma erteilt haben. Alexander B. selbst war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden – unter anderem, weil er sich durch Einnahmen aus der Firma um rund 350.000 Euro bereichert haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der beschuldigte Staatsanwalt muss nicht in Untersuchungshaft

Dem nun beschuldigten Staatsanwalt werden die Beteiligung an der dem Oberstaatsanwalt zur Last gelegten Bestechlichkeit und eine persönliche Bereicherung nicht zur Last gelegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt der Hessenschau mitteilt. Anders als Alexander B. musste der Beamte nicht in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen den 37-Jährigen wurden Ende 2021 bekannt, er sei weiterhin vorläufig suspendiert.

2022 waren die Ermittler bei einem weiteren ehemaligen Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft auf Unstimmigkeiten gestoßen, der ebenfalls suspendiert ist. Der Verdächtige sei von der Generalstaatsanwaltschaft zur Staatsanwaltschaft Frankfurt gewechselt, weshalb die Ermittler den Fall aufgrund zu großer Nähe nach Darmstadt abgegeben haben. Dort würden die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue noch anhalten.

B. erwarten nach Haft möglicherweise Millionenforderungen

Da Alexander B. vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt hat, ist das Urteil gegen ihn noch nicht rechtskräftig. Nun wird geprüft, ob das Landgericht Frankfurt den Fall noch mal verhandeln muss. Laut seines Strafverteidigers Andreas Hohnel solle geklärt werden, ob ein Staatsanwalt wegen Untreue verurteilt werden kann, weil er zu viel Geld für Gutachten ausgegeben hat.

Die Rückforderungsansprüche gegen den suspendierten Beamten betreibe man mit großem Nachdruck, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf hr-Anfrage bestätigte. Für das Land habe sie Schadensersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe gegen ihn geltend gemacht. Eine genaue Summe habe der Sprecher nicht genannt. Da die Forderungen vom betroffenen Beamten angefochten werden, seien sie noch nicht bestandskräftig.

Laut seinem Strafverteidiger Hohnel hätte Alexander B. nach seiner Haftentlassung in ein paar Jahren Schulden von bis zu 12 Millionen Euro, müsste er das Geld für die Gutachten an das Land komplett zurückzahlen.

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