Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat zentrale Unterlagen, die zum Ausschluss dreier Läden vom Buchhandlungspreis führten, zur Verschlusssache erklärt – obwohl die Gründe dafür zweifelhaft erscheinen. Das zeigen interne Unterlagen.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht unter zunehmendem Druck: Drei von 118 Preisträgern des Deutschen Buchhandlungspreises schloss er vom Wettbewerb aus – aufgrund „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“. Deren Inhalt kennt seine Behörde nicht und dürfte ihn auch nicht weitergeben, sollte sie jemals davon erfahren. Das hat Geheimschutzgründe. Schließlich sollen mutmaßliche Extremisten durch die Veröffentlichung solcher Informationen keine Rückschlüsse auf Methoden des Nachrichtendiensts ziehen können.

Weimers eigentliches Problem ist aber ein anderes: In der Kulturszene und auch im Kulturausschuss des Bundestags stößt seine Entscheidung, seit sie Anfang März bekannt wurde, auf erhebliche Kritik. Die Buchhandlungen und ihre Betreiber sehen sich seitdem mit dem Vorwurf konfrontiert, Extremisten zu sein. Weimer erlitt vor Gericht dazu bereits eine erste Niederlage: So nennen darf er eine betroffene Buchhandlung mittlerweile nicht mehr. Außerdem erwarten Experten, dass sich auch die Anfrage seines Hauses an den Verfassungsschutz als rechtswidrig herausstellt.

Interne Unterlagen wecken Zweifel

Deswegen steht eine zentrale Frage im Raum: Warum schaltete Weimers Behörde den Verfassungsschutz überhaupt ein, um gerade diese drei Buchhandlungen zu überprüfen? Dazu hält sich Weimer weitgehend bedeckt – und Dokumente, die den Sachverhalt erhellen könnten, unter Verschluss. Interne Unterlagen, die t-online vorliegen, lassen die Begründung für den weitreichenden Geheimschutz zweifelhaft erscheinen.

Seine Version der Ereignisse schilderte Weimer als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 18. März in einer Sitzung des Kulturausschusses: Solche Überprüfungen seien die „absolute Ausnahme“ und würden es auch bleiben. Sowohl im Ausschuss als auch in einem am gleichen Tag erschienenen Interview mit der „Zeit“ führte er die Expertise seiner Fachabteilung dafür an, warum er den Verfassungsschutz eingeschaltet habe.

Zweifel an dieser Darstellung weckten indes bereits interne Dokumente, die t-online vorliegen: In einer Vorlage für die Hausleitung vom 10. Oktober 2025 hatte die Fachabteilung empfohlen, alle von der Jury nominierten Buchläden auszuzeichnen, wie t-online berichtete. Alle Buchhandlungen erfüllten demnach die Teilnahmebedingungen. Festgehalten sind in der Vorlage nur wenige Informationen aus Eigendarstellungen der Buchläden, die auf eine linke politische Ausrichtung schließen lassen. Unter anderem, dass einer der Läden Bücher zu marxistischer Theorie im Sortiment hat und ein anderer von seiner Webseite auch auf die Antifa Bremen verlinkt.

Der Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin: Ihn und seine Betreiber darf Weimer laut Verwaltungsgericht Berlin nicht mehr „politische Extremisten“ nennen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Ein Sprecher von Weimer sagte dazu am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk (BR), dass die Dokumente den Sachverhalt nicht vollständig abbildeten. „Die Hinweise für die betreffenden Anfragen beim Bundesverfassungsschutz wurden Wolfram Weimer erst nach dem Entstehen der zitierten Dokumente bekannt.“

Weimer präsentiert Chronologie

Am Freitagabend legte Weimers Haus sogar eine Chronologie vor, über die die Deutsche Presse-Agentur berichtete: Die Vorlage vom 10. Oktober habe Weimer nie erreicht. Vielmehr hätten sich „bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben“. Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt.

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