Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

EU gibt umstrittenen Rückführungszentren grünes Licht im „strengsten“ neuen Migrationsgesetz aller Zeiten

1 Juni 2026

Dresden-Konzert am 10. Juni – Tickets noch erhältlich

1 Juni 2026

«Bin ein personifiziertes Feindbild geworden»

1 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Wehrdienst und Auslandsreisen: Streit um Ausnahmeregelung
Politik

Wehrdienst und Auslandsreisen: Streit um Ausnahmeregelung

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Wehrdienst und Auslandsreisen: Streit um Ausnahmeregelung
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Auslandsreisen von Wehrfähigen

„Ministerielles Maximalversagen“ – Linke prüfen Klage

01.06.2026 – 19:03 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zweifelt beim Wehrdienst an der Freistellung für Auslandsreisen. (Quelle: Julian Stratenschulte)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Mit einer Ausnahmeregelung stellte das Verteidigungsministerium klar, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen doch nicht genehmigen lassen müssen – es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben.

Mithilfe einer Ausnahmeregelung wollte das Verteidigungsministerium Klarheit schaffen, dass wehrfähige Männer Auslandsreisen nicht genehmigen lassen müssen – es könnte dabei aber rechtswidrig gehandelt haben. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Kritisch wird darin vor allem die Regelung durch eine Allgemeinverfügung gesehen. Mit einer Gesetzesänderung will das Wehrressort nun schnellstmöglich nachbessern.

Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium erließ daraufhin eine Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei – solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.

Ministerium will Regelung zu Auslandsreisen von Wehrfähigen gesetzlich verankern

Das Ministerium dürfe zwar laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, betont der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Mit der Allgemeinverfügung habe es aber eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.

Wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, müssten auch noch Fälle übrigbleiben, für die das Gesetz weiterhin gelte, schreiben die Gutachter. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall.“ Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nehme jedoch alle Männer von der Genehmigungspflicht aus. Dies dürfte dazu führen, dass die Pflicht keine Wirkung mehr habe, „da kein Adressat mehr unter die Genehmigungspflicht fällt“. Dazu sei die Exekutive, also das Ministerium, aber nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“, heißt es im Gutachten.

Aufgrund dieser Erwägungen „dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist“, schreibt der Wissenschaftliche Dienst. Das Ministerium könnte die Verfügung demnach selbst zurücknehmen, ein Gericht könnte sie aber auch für ungültig erklären.

Das Wehrressort erklärte daraufhin am Montag, dass die Allgemeinverfügung nur „eine Übergangsregelung“ sei, bis eine Gesetzesänderung in Kraft trete. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag in Berlin. Dies sei der „schnellstmögliche Weg“, um für weitere Rechtssicherheit zu sorgen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

«Bin ein personifiziertes Feindbild geworden»

1 Juni 2026

Bovino beruft sich auf Rommel

1 Juni 2026

SPD verliert, Grüne legen zu

1 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Dresden-Konzert am 10. Juni – Tickets noch erhältlich

1 Juni 2026

«Bin ein personifiziertes Feindbild geworden»

1 Juni 2026

WM 2026: Türkei schlägt Nordmazedonien

1 Juni 2026

Geschwister-Streit um das Haus beim Erbe vermeiden

1 Juni 2026

Neueste Beiträge

Anna Maria Mühe: Schauspielerin kritisiert TV-Sender

1 Juni 2026

Obst-Lkw brennt – Autobahn gesperrt

1 Juni 2026

„Ich habe eine Vibration gespürt“: Bewohner beschreibt mächtige Meteoritenexplosion über Massachusetts

1 Juni 2026

Recent Posts

  • EU gibt umstrittenen Rückführungszentren grünes Licht im „strengsten“ neuen Migrationsgesetz aller Zeiten
  • Dresden-Konzert am 10. Juni – Tickets noch erhältlich
  • «Bin ein personifiziertes Feindbild geworden»
  • WM 2026: Türkei schlägt Nordmazedonien
  • Geschwister-Streit um das Haus beim Erbe vermeiden

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.