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Politik

Weg frei für Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergeldes

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Weg frei für Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergeldes
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Ende des Bürgergelds

Weg frei für Kabinettsbeschluss zur Reform des Bürgergeldes

Aktualisiert am 16.12.2025 – 14:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundesarbeitsminister Bärbel Bas (SPD) hat längst einen Gesetzentwurf vorgelegt. (Archivfoto) (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)

Die geplante Reform der Grundsicherung soll auch den kompletten Wegfall der Leistung ermöglichen, wenn jemand für die Behörden nicht erreichbar ist. Bis zuletzt wurde über Formulierungen gerungen.

Mit einer Verständigung auf letzte zentrale Details hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht für einen Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsicherung. Dabei geht es um die Regeln für einen kompletten Wegfall staatlicher Leistungen, der künftig in bestimmten Fällen möglich sein soll, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin erfuhr.

Im Oktober hatten sich Union und SPD nach längeren Verhandlungen im Koalitionsausschuss auf schärfere Regeln beim Bürgergeld geeinigt. Die Leistung soll künftig nur noch Grundsicherung heißen. Kurz darauf legte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Gesetzentwurf zur weiteren Abstimmung vor. Bei drei Meldeaufforderungen ohne Reaktion soll der Leistungsanspruch demnach entzogen werden.

Doch in der Union wurde befürchtet, dass die Komplettsanktionen untergraben werden, wenn Betroffene vorher persönlich angehört werden müssen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) legten ein Veto ein.

Nun habe die Regierung sich auf die genauen Formulierungen für Menschen geeinigt, die als nicht erreichbar gelten und dann keinen Anspruch auf Leistungen mehr haben sollen, hieß es in Regierungskreisen. Betroffene sollen nun Gelegenheit zur Anhörung bekommen. Auch der Verlust der Übernahme der Wohnkosten droht.

Wer zwei Termine im Jobcenter versäumt, soll 30 Prozent seiner Leistungen verlieren. Dies ist für Menschen, sofern erreichbar, generell die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Obergrenze für Leistungsminderung.

Bas hatte betont, dass etwa psychisch Kranke vor diesen Sanktionen geschützt werden sollten. Die Möglichkeit zur Anhörung sei wichtig, damit „wir nicht die Falschen treffen bei Sanktionen“, hatte sie gesagt. Die SPD-Sozialpolitikerin Annika Klose hatte im „Handelsblatt“ erläutert, 50 bis 80 Prozent der Leistungsempfängerinnen und -empfänger hätten psychische Probleme, und es dürfe nicht passieren, dass solche Menschen in der Obdachlosigkeit landeten. Unter anderem wegen solcher Sorgen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.

Teile der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform sollen mit der Neuregelung rückabgewickelt und Rechte und Pflichten verbindlicher geregelt werden. Das Motto soll laut Regierung lauten: Wer Hilfe brauche, könne sich auf Unterstützung verlassen – wer arbeiten könne, müsse daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen. Wesentliche Einsparungen sollten sich – anders als von Teilen der Union vorher angekündigt – nicht ergeben, wie Bas erklärt hatte. Nach Angaben von Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) vom Wochenende soll die Reform zur Jahresmitte 2026 zur Umsetzung kommen.

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