Zugewinngemeinschaft
Was Sie erben, wenn Sie keinen Ehevertrag haben
Aktualisiert am 17.05.2026 – 06:33 UhrLesedauer: 4 Min.

Wer heiratet, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das hat Folgen, wenn Sie erben – sowohl während der Ehe als auch, wenn Ihr Partner stirbt.
Mit einer Hochzeit ändert sich einiges: Vielleicht wechseln Sie Ihren Namen und fühlen sich jetzt noch enger mit Ihrem Partner verbunden. Vor allem aber kommen nun viele rechtliche Änderungen auf Sie zu. Eine davon ist der Eintritt in den sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Der greift automatisch, sofern Sie nichts anderes in einem gesonderten Ehevertrag vereinbart haben. In welcher Art von Güterstand Sie sich befinden, hat Auswirkungen darauf, was mit einem Erbe geschieht. Wir erklären Ihnen, was Sie dazu wissen sollten.
Wie wird das Erbe in einer Zugewinngemeinschaft verteilt?
Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.
Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten Sie eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn. Es wird also so getan, als hätten Sie dieses nun neu gewonnene Vermögen bereits in die Ehe eingebracht.
Mit anderen Worten: Sie müssen ein Erbe oder eine Schenkung nicht mit Ihrem Ehepartner teilen, sollte es zu einer Scheidung kommen. Wie genau der Zugewinn geteilt wird, lesen Sie weiter unten.
- Beispiel: Sie besitzen am Tag Ihrer Hochzeit ein Vermögen von 30.000 Euro. Zwei Jahre später erben Sie 50.000 Euro. Diese werden nun Ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Am Tag Ihrer Hochzeit besaßen Sie damit vor dem Gesetz also 80.000 Euro.
Erben Sie, weil Ihr Partner gestorben ist, gibt es in der Zugewinngemeinschaft einen pauschalen Ausgleich. Das soll langwierige Streits vor Gericht vermeiden. Gibt es weder ein Testament noch einen Erbvertrag, bekommen Sie dann zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Erbteil, der sich auf ein Viertel des Nachlasses beläuft, ein weiteres Viertel der Erbschaft.
Sie erben also die Hälfte. Der Rest geht an eventuelle Kinder des Erblassers. Deren Pflichtteil verringert sich folglich mit ihrer Anzahl.
- Trotz Anspruch: Wie Sie Ihren Pflichtteil beim Erbe verlieren können
- Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt wie viel?
Existiert nur ein Kind, bekommt es wie der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, gibt es zwei Kinder, beträgt der Pflichtteil nur noch ein Viertel, bei drei Kindern ein Sechstel und so weiter. Gibt es gar keine Kinder, erhält der Partner sogar drei Viertel des Erbes. Der Rest geht an Geschwister oder Eltern des Erblassers, sofern diese noch leben.