Gesetzentwurf liegt vor

Pflegereform: Tiefgreifende Änderungen für Millionen Versicherte


04.06.2026 – 14:25 UhrLesedauer: 4 Min.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Zur Reform der Pflege hat das Bundesgesundheitsministerium nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Gesundheitsministerin Nina Warken hat den lang erwarteten Entwurf zur Pflegereform vorgelegt. Für viele Versicherte dürfte es künftig teurer werden.

Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung ist besorgniserregend. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist in den kommenden zwei Jahren ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro zu erwarten. Nach langem Warten hat Warken nun einen Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorgelegt, mit dem das klaffende Loch bei den Pflegekassen gestopft werden soll. Der Entwurf, der t-online vorliegt, sieht tiefgreifende Veränderungen für die Versicherten vor. Was sich für Sie ändern wird, lesen Sie im Folgenden:

Höhere Beiträge für Kinderlose

Kinderlose sollen künftig einen höheren Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen: Künftig sollen sie 4,3 statt 4,2 Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat entspricht das einer Mehrbelastung von 42 Euro im Jahr. Wie sich die Neuregelung auf Ihr Gehalt finanziell auswirkt, können Sie hier nachlesen. Die Bundesregierung will somit im kommenden Jahr Zusatzeinnahmen von 1,1 Milliarden Euro für die Pflegekassen generieren.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Wie schon bei den gesetzlichen Krankenkassen soll auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze außer der Reihe um 300 Euro im Monat angehoben werden. Damit werden vor allem Gutverdiener stärker belastet. Den Pflegekassen soll dies im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro einbringen.

Wegfall der beitragsfreien Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung soll – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – in der Pflegeversicherung ebenfalls entfallen. So soll künftig auf den versicherten Partner ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent entfallen. Wer derzeit ein Bruttogehalt von 3.500 Euro verdient, zahlt somit künftig jährlich 218,40 Euro zusätzlich für die Mitversicherung des Ehepartners. Wer mehr verdient, wird auch an dieser Stelle stärker belastet. Allerdings soll es auch hier Ausnahmen geben. Der Beitragszuschlag wird nicht erhoben bei:

  • Eltern von Kindern unter sieben Jahren,
  • Eltern von Kindern mit Behinderung,
  • Pflege von Angehörigen,
  • voller Erwerbsminderung von Versichertem oder Partner,
  • Erreichen der Regelaltersgrenze.

Neben der Generierung neuer Einnahmen will die Bundesregierung zugleich auch die Ausgaben der Pflegekassen kürzen:

Einstufung in Pflegegrade wird erschwert

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weit stärker erhöht als von der Bundesregierung erwartet. Entsprechend soll es künftig schwerer werden, einen Pflegegrad zu erhalten. Menschen, die einen Pflegegrad beantragen, müssen künftig stärkere Einschränkungen im Alltag nachweisen. Auf diese Weise sollen die Pflegekassen im nächsten Jahr 1,3 Milliarden Euro einsparen.

Leistungszuschläge werden gesenkt

Wie bereits im Vorfeld an die Öffentlichkeit drang, will Warken die 2022 eingeführten Leistungszuschläge zu den Pflegekosten überarbeiten. Gezahlt werden diese an Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Künftig sollen die Zuschläge langsamer steigen: Statt nach jeweils zwölf sollen sie in Zukunft erst nach jeweils 18 Monaten erhöht werden.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version