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Was jetzt auf den 13-Jährigen zukommt

wochentlich.deBy wochentlich.de5 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Was jetzt auf den 13-Jährigen zukommt
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In Dortmund soll ein 13-jähriger Junge einen Obdachlosen getötet haben. Der Junge gilt als strafrechtlich schuldunfähig. Doch was kommt nun auf ihn zu?

Der 13-Jährige gilt nach § 19 des Strafgesetzbuches (StGB) als „strafrechtlich schuldunfähig“. Das bedeutet: Dem Kind drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Grenze der Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Diese beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Menschen laut Gesetzgeber zugetraut wird, seine Handlungen bewusst auszuüben und deren Folgen einzuschätzen. Im Fall des getöteten Obdachlosen darf die Staatsanwaltschaft demnach keine Anklage erheben. Auch gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

Mögliche Konsequenzen für Aufsichtspflichtige

Es ist davon auszugehen, dass sich nun Ärzte, Psychiater und Betreuer des Falls annehmen werden. Sollte der 13-Jährige tatsächlich für die Tat verantwortlich sein, kann das Dortmunder Jugendamt Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen. Zudem könnten zivilrechtliche Ansprüche gegen die Aufsichtspflichtigen auf die Eltern zukommen.

Vor etwa einem Jahr wurde in Fröndenberg die zwölfjährige Luise von zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren getötet. Aufgrund des jugendlichen Alters der Mädchen kam es hier ebenfalls nicht zum Prozess – deshalb geht die Familie des Opfers einen anderen juristischen Weg. Die Hinterbliebenen haben der „Westfalenpost“ zufolge die minderjährigen Täterinnen vor dem Landgericht Koblenz unter anderem auf Schmerzensgeld verklagt.

In äußerst gravierenden Fällen kann durch das Jugendamt eine Einweisung in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Genehmigung eines Familiengerichts angeordnet werden. Laut § 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfolgt diese, „wenn dies zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann“.

Jugendliche attackieren Obdachlose in NRW

In den vergangenen Jahren kam es in Nordrhein-Westfalen mehrfach zu Angriffen Jugendlicher auf Obdachlose. So griffen etwa im Februar drei Jugendliche brutal zwei Obdachlose in Moers an. Ein 15-Jähriger sprühte Pfefferspray in das Gesicht eines Opfers und trat beiden Männern immer wieder gegen den Kopf. Sein 16-jähriger Komplize filmte währenddessen mit seinem Handy das gesamte Tatgeschehen.

Äußerst brutal töteten drei Jugendliche im Oktober vergangenen Jahres einen Obdachlosen in Kreis Lippe. Erst konsumierten sie Drogen auf dem Gelände eines Kindergartens in Horn-Bad Meinberg, dann stachen sie zu. Nach dem gewaltsamen Tod des 47-jährigen Obdachlosen hat das Detmolder Landgericht die drei Jugendlichen im Februar zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die drei heute 15-Jährigen wurden wegen Totschlags zu Jugendstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren verurteilt. Auch hier hatten die Jugendlichen ihre Tat gefilmt.

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