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Auto

Was ist beim Tuning erlaubt?

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Was ist beim Tuning erlaubt?
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Auffälliger Look

Darf man sein Auto als Streifenwagen dekorieren?


Aktualisiert am 02.06.2025Lesedauer: 2 Min.

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Beinahe überzeugend: Auto-Tunerin Svenja Geertz steht neben ihrem Audi, der ähnlich wie ein Polizeifahrzeug foliert ist. (Quelle: Julian Stratenschulte)

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Blau und Neongelb auf silbernem Lack: Manche Autofans lassen ihr Auto wie ein Polizeifahrzeug aussehen. Welche Dinge dabei verboten sind.

Silberne oder weiße Grundlackierung, blaue und gelbe Streifen – aus der Ferne sieht das Auto von Tunerin Svenja Gertz aus wie ein Polizeiwagen. Beim näheren Hinschauen irritiert aber der „Police“-Schriftzug: Wie weit darf Tuning aus rechtlicher Sicht gehen, wann wird das falsche Polizeiauto ein Fall für die echte Polizei?

Auto im Polizeilook: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist das Design von Polizeiautos nicht urheberrechtlich geschützt. Dennoch gibt es einige Fallstricke: So ist es nicht erlaubt, reflektierende Folien oder Leuchtstreifen zu verwenden – das darf nur die echte Polizei, um bei Dunkelheit besser gesehen zu werden. Finger weg auch von Blaulicht – das ist im öffentlichen Straßenverkehr streng verboten, wenn es sich um ein privates Fahrzeug handelt.

Ebenso sollten Sie auf jegliche Hoheitszeichen verzichten, heißt es von Michael Bertram, Sprecher der Polizeidirektion Hannover. Am wichtigsten aber: Der „Polizei“-Schriftzug ist tabu. „Police“ oder andere Begriffe wie „Pozilei“ oder „Politur“ hingegen nicht.

Diese Strafen sind möglich

Halten Sie sich nicht an diese Regeln, können Ihnen die Beamten bei einer Kontrolle Amtsanmaßung vorwerfen. Je nach Vergehen sind eine Geldstrafe, teilweise aber auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich.

Tuning: Am besten rechtzeitig Experten einbeziehen

Wenn Sie Ihren Wagen tunen wollen und das Ganze legal vonstattengehen soll, sollten Sie so früh wie möglich Überwachungsorganisationen wie TÜV oder Dekra in Ihre Pläne einbeziehen. Die Experten dort können Sie beraten, was erlaubt ist und was nicht.

Schließlich ist in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) genau festgehalten, welche Eingriffe erlaubt sind, ohne sie in die Fahrzeugpapiere eintragen zu müssen, und wann es sich um massive Eingriffe in das Fahrzeug handelt. Diese könnten sich auf die Sicherheit auswirken und müssen daher mit einem speziellen Gutachten abgesichert werden.

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