Wer ein Darlehen benötigt, tut gut daran, der Bank eine Sicherheit anzubieten. Denn so bekommen Sie günstigere Konditionen – oder überhaupt einen Kredit.

Das Wichtigste im Überblick


Egal ob Sie Geld für eine eigene Wohnung, ein neues Auto oder einen teuren Fernseher benötigen – von der Bank gibt es nur dann Geld, wenn Sie ausreichend Sicherheiten vorweisen können.

Wir erklären, warum das so ist, welche Arten von Kreditsicherheiten es gibt und welche Kreditsicherung sich für welche Kredite eignet.

Was ist eine Kreditsicherheit?

Eine Kreditsicherheit oder auch Kreditsicherung bezeichnet einen Vermögenswert oder ein Besitzrecht an einem Vermögenswert. Kreditnehmer überschreiben die Sicherheit an Kreditgeber, beispielsweise Banken, um ein Darlehen zu bekommen.

Denn die Kreditsicherheit senkt das Ausfallrisiko, also die Gefahr, dass ein Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Dank der Sicherung kann die Bank einen möglichen Zahlungsausfall des Schuldners ausgleichen. Sind Kredite nicht gesichert, riskiert das Institut eine Insolvenz – und je nach ihrer Relevanz sogar eine Finanzkrise.

Typische Sicherheiten sind beispielsweise Ihr Einkommen, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder eine Lebensversicherung. Aber auch eine eingetragene Grundschuld oder eine Bürgschaft gelten als Kreditsicherheiten (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Bei Kreditsicherheiten wird vor allem zwischen zwei Arten von Kreditsicherungsinstrumenten unterschieden:

  • Personalsicherheiten
  • Real- und Sachsicherheiten

Darüber hinaus gibt es weitere Unterarten von Kreditsicherheiten:

  • Pfandrecht
  • Sicherungsübereignung
  • Forderungsabtretung

Personalsicherheiten

Personalsicherheit bedeutet, dass neben Ihnen als Kreditnehmer noch eine andere Person für die Kreditsumme haftet. Sind Sie mit Zahlungen in Verzug oder droht gar ein Zahlungsausfall, kann die Bank von dieser Person verlangen, die Schulden zu begleichen. Damit jemand als Personalsicherheit durchgeht, muss er die Bonitätskriterien der Bank erfüllen.

Ein Beispiel für eine häufig genutzte Personensicherheit ist die Bürgschaft. Bürgen verpflichten sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, mit ihrem pfändbaren Vermögen und Einkommen zu haften, falls der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann.

Bei der Bürgschaft gibt es verschiedene Formen, die den Verbraucher mal mehr, mal weniger einschnüren: Weit verbreitet sind die sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaften. Dabei verzichtet der Bürge auf die sogenannte Einrede der Vorausklage.

Das bedeutet, dass der Gläubiger – also etwa die Bank – den Bürgen sofort zur Kasse bitten kann. Ein Prozess zur Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Kreditnehmer ist nicht nötig.

Anders ist es bei der Ausfallbürgschaft. Der Bürge haftet dabei erst, wenn eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner als erfolglos eingestuft wird. Diese Variante ist für Bürgen also weniger riskant.

Gut zu wissen: Unter Ehegatten können Bürgschaften unter bestimmten Voraussetzungen sittenwidrig sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Bürgschaft dann unwirksam, wenn ein Ehegatte für den anderen bürgt und dabei seine finanziellen Möglichkeiten überschritten hat. Dann sei davon auszugehen, dass der Ehegatte allein aus emotionalen Motiven gehandelt hat (Az.: IX ZR 198/98; IX ZR 55/96).

Weitere personenbezogene Sicherheiten sind die Garantie, der Schuldbeitritt und die Patronatserklärung. Diese sind in der Praxis aber weniger geläufig.

Real- und Sachsicherheiten

Als Real- und Sachsicherheiten gelten Vermögensgegenstände wie Immobilien, Wertpapiere oder Autos. Um sie als solche einzusetzen, tritt der Kreditnehmer sein Besitzrecht an die Bank ab. Diese kann die Sicherheit notfalls verkaufen, um einen Zahlungsausfall zu kompensieren.

Hypothek und Grundschuld

Kreditsicherheiten, die sich auf unbewegliche Sachwerte wie Immobilien und Grundstücke beziehen, sind die Hypothek und die Grundschuld. Sie gehören zu den Grundpfandrechten. Die Bank bekommt über sie das Recht, offene Forderungen per Zwangsversteigerung zu begleichen.

Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht darin, dass die Hypothek genau in der Höhe des zu sichernden Darlehens aufgenommen wird und mit jeder Zahlung kleiner wird, während die Höhe der Grundschuld nicht mit der Höhe des Kredits übereinstimmen muss und über die gesamte Laufzeit gleich hoch bleibt.

Die Hypothek wird zudem automatisch aus dem Grundbuch gelöscht, sobald Sie den Kredit abbezahlt haben, die Grundschuld bleibt auch nach der Tilgung in voller Höhe bestehen. Das hat den Vorteil, dass Sie sie für weitere Finanzierungen als Kreditsicherheit nutzen können.

Pfandrechte

Während Hypothek und Grundschuld Pfandrechte sind, die sich auf unbewegliche Sachen beziehen, gibt es auch Pfandrechte an beweglichen Vermögensgegenständen wie Schmuck oder Antiquitäten, aber auch Sparguthaben und Wertpapieren.

Solange der Kreditnehmer das Geld noch nicht komplett zurückgezahlt hat, besitzt der Kreditgeber bei dieser Sicherheit ein Verwertungsrecht. Das heißt, er kann die Sachwerte, wenn nötig, verkaufen.

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