Finanzen
Was eine Zuckersteuer für die Limo-Preise bedeuten könnte
Aktualisiert am 14.10.2026 – 12:24 UhrLesedauer: 3 Min.
Nach zähen Verhandlungen bringt die Regierung eine Zuckersteuer auf den Weg. Das soll nicht nur Einnahmen bringen, sondern auch neue Rezepturen für Limo und Co.
Limonaden, Eistees und andere zuckergesüßte Getränke könnten bald teurer werden. Grund ist eine neue Steuer, die die schwarz-rote Bundesregierung nach längerer Verhandlung jetzt auf den Weg gebracht hat. Als Nächstes wird sie im Bundestag debattiert. Geht es nach Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), soll sie schon nächsten Sommer greifen.
Auf welche Produkte soll die Zuckersteuer anfallen?
Besteuert werden gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter. Das geht aus dem Vorschlag hervor, den die Bundesregierung jetzt in den Bundestag gibt. Demnach sind zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz betroffen. Keine zusätzliche Steuer gibt es für Getränke mit Alkohol – sie würden ja ohnehin schon höher besteuert, wird argumentiert. Auch alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails sind ausgenommen.
Reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden ebenfalls nicht zusätzlich besteuert, weil hier ja kein Zucker zugesetzt, sondern natürlich vorhanden ist. Anders als zwischenzeitlich von Beamten des Finanzministeriums erwogen, wird die Steuer auch nicht auf Zero-Getränke erhoben, die mit Süßungsmitteln gesüßt werden und dadurch kaum oder keine Kalorien enthalten.
Wie viel teurer könnten die Getränke werden?
Das hängt davon ab, ob die Hersteller die neue Steuer eins zu eins auf die Verbraucher umlegen. Denn erst einmal zahlen sie die Steuer – abhängig davon, wie viel Zucker sie in ihre Produkte mischen. Die Hersteller müssen dann abwägen, ob sie die Mehrkosten selbst tragen, sie ihre Rezepte ändern und weniger Zucker nutzen oder ob sie die Kosten über höhere Preise an die Bürger weitergeben.
Generell sind zwei Stufen vorgesehen. Bei einem Zuckergehalt zwischen 5 und 8 Gramm pro 100 Milliliter sollen je Liter 26 Cent, der Steuersatz für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 8 Gramm pro 100 Milliliter soll 32 Cent betragen.

Ausnahmen soll es für kleine, unabhängige Hersteller geben. Allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung möchte alle Betriebe von der Steuer befreien, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission erlaubt werden. Sollte die Kommission ein Veto einlegen, soll es zumindest Ausnahmen für Betriebe mit jährlicher Produktionsmenge bis zu 70.000 Liter geben.
Warum das alles?
Die Steuer wird aus zwei Gründen eingeführt. Einerseits soll sie Getränkeherstellern einen Anreiz geben, bei ihren Produkten weniger Zucker zu verwenden. Damit solle die Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen geschützt werden, erklärte das Finanzministerium. Übermäßiger Zuckerkonsum führe zu einem erhöhten Risiko für Adipositas (Fettleibigkeit), Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Das Gesundheitssystem habe dadurch jährlich Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro.
Gleichzeitig aber sollen die Einnahmen aus der Steuer den Bundeshaushalt entlasten. Denn Finanzminister Klingbeil muss ohnehin jeden Cent zusammenkratzen, gleichzeitig drohen höhere Beiträge zum Beispiel für die Krankenversicherung. Das wollen Union und SPD verhindern, die Steuereinnahmen sollten deshalb „dazu verwendet werden, die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten“, erklärte das Ministerium.