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Politik

Was dürfen Deutschlands Nachrichtendienste künftig?

wochentlich.deBy wochentlich.de24 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Bundestag

Was dürfen Deutschlands Nachrichtendienste künftig?

Aktualisiert am 24.09.2026 – 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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BND-Präsident Jäger sagt, die deutsche Öffentlichkeit müsse verstehen, „dass scheinbar zusammenhanglose hybride Aktivitäten strategisch miteinander verbundene feindselige Handlungen sind“. (Archivfoto) (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Wie der BND künftig Hackergruppen lahmlegen und Lieferketten sabotieren könnte. Im Bundestag starten die Beratungen zu einer umfassenden Reform, die auch den Verfassungsschutz betrifft.

Die Bundesregierung will das Recht der Nachrichtendienste grundsätzlich neu ordnen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der für die Auslandsaufklärung zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) sollten zu „echten Geheimdiensten“ werden. Im Bundestag beginnen jetzt die Beratungen über die Reformvorschläge. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Warum soll es jetzt eine Reform geben?

Die Bundesregierung begründet das vor allem mit der veränderten Sicherheitslage. Deutschland sei zunehmend Ziel von Spionage, Sabotage, Cyberangriffen und Desinformationskampagnen. Solche Angriffe werden als „hybrid“ bezeichnet, weil dabei unterschiedliche Mittel miteinander verbunden werden – etwa Hackerangriffe, Einflussnahme, Spionage, Sabotage, Anschläge und andere verdeckte Operationen.

Viele Geheimdienste anderer Länder, mit denen Deutschland Informationen austauscht, dürfen heute schon mehr. Sie können daher auch mehr liefern, etwa Hinweise auf Waffenkäufe von Extremisten oder Sabotageoperationen fremder Mächte. „Unsere Dienste müssen auf Augenhöhe mit unseren Verbündeten arbeiten können, das fördert die gleichwertige Zusammenarbeit und erhöht die Sicherheit“, sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.

Außerdem ergibt sich Änderungsbedarf aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dabei geht es unter anderem um die Neufassung der Regeln zur Übermittlung von Nachrichtendienst-Daten an andere Behörden.

Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/HalleVergrößern des Bildes
Für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle macht die Bundeswehr Russland verantwortlich. (Archivfoto) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Was soll der BND künftig zusätzlich dürfen?

Die wichtigste Änderung ist, dass er künftig unmittelbar auf eine Bedrohung reagieren könnte – etwa durch die Zerstörung der IT einer staatlich gelenkten Hackergruppe. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern. Mit Blick auf Russland hatte BND-Präsident Martin Jäger bei der Münchner Sicherheitskonferenz gesagt: „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir viel öfter beweisen sollten, dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt.“ Tötungen sollen aber weiter nicht zum Repertoire deutscher Nachrichtendienste gehören.

Welche Fähigkeiten braucht der Bundesnachrichtendienst dafür?

IT-Fachleute, die digitale gegnerische Systeme stören können und eine technisch noch bessere Auswertung, sind nötig. Nicht ohne Risiko ist zudem die Platzierung von Saboteuren beziehungsweise deren Rekrutierung für praktische Störmanöver, etwa solche, die sich gegen die Rüstungsindustrie einer fremden Macht richten. Zudem müssten in einem ersten Schritt konkrete Ziele bestimmt werden, um kurzfristig ein abschreckendes Signal zu senden, sollte dies in einer Bedrohungslage politisch für notwendig erachtet werden.

Und was ist mit dem Inlandsnachrichtendienst?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt auch weiterhin Informationen über extremistische Gruppierungen und betreibt Spionageabwehr. Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen – etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen. Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

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