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Finanzen

Was Angehörige im Todesfall wissen müssen

wochentlich.deBy wochentlich.de2 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Erbfall

Kontoauszüge für Erben: Was Angehörige wissen müssen


Aktualisiert am 02.09.2026 – 09:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Kontoauszüge stehen unter bestimmten Umständen den Erben zu. (Quelle: IMAGO/Matthias Stolt/imago)

In Erbfällen spielen Kontoauszüge für Erben eine wichtige Rolle. Hier wird erklärt, welche Besonderheiten zu beachten sind.

Zum Nachlass gehört gewöhnlich ein Bankkonto. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Ein Überblick.

Wie erhalten Erben Zugriff auf das Konto des Erblassers?

Um Zugriff auf das Konto des Erblassers zu erhalten, müssen Erben sich legitimieren, beispielsweise durch den Erbschein oder ein Testament. Letzteres sollte nicht im Schließfach verwahrt werden. Die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist besser. Manchmal reicht als Nachweis die Sterbeurkunde. Der Personalausweis oder Reisepass dienen der Identifikation.

Wichtig: Soll eine Person unabhängig von der Erbfolge über das Konto verfügen können, kann der Inhaber zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod hinaus erstellen.

Welche Rolle spielen Kontoauszüge für Erben?

Ein wichtiges Thema rund um Erbangelegenheiten sind die Kontoauszüge des Verstorbenen. Sie schaffen Transparenz innerhalb der Erbengemeinschaft und beugen möglichen Konflikten vor. Erben haben gegenüber der Bank grundsätzlich einen Auskunftsanspruch. Gegenstand der Auskunftspflicht ist Folgendes:

  • Bestehende, aufgelöste und beendete Geschäftsverbindungen, wie Giro-, Spar-, Darlehens- oder Wertpapierkonto
  • Bankschließfach
  • Kontosaldo und Wert von Wertpapierdepots zum Todeszeitpunkt
  • Daueraufträge
  • Vollmachten, die der Erblasser erteilt hat
  • Bestehende Verträge zugunsten Dritter
  • Bürgschaftsverpflichtungen
  • Lesen Sie auch: So lange bleibt ein Nachlasskonto bestehen
  • Gemeinsames Konto: So können Sie weiter auf Ihr Geld zugreifen

Miterben übernehmen mit Eintritt in die Erbengemeinschaft die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses und sind berechtigt, als wesentlicher Bestandteil der Verwaltungsaufgaben Kontoauszüge einzusehen. Dies ermöglicht die Offenlegung von Informationen und schafft Transparenz bezüglich der Rechte der Miterben. Die Kontoauszüge bieten detaillierte Einblicke in die finanziellen Aktivitäten, beispielsweise:

  • Einkünfte und Ausgaben
  • Wiederkehrende Zahlungen, wie Abonnements oder Mitgliedschaften
  • Schulden, beispielsweise offene Kredite

Sollten die Kontoauszüge von Erben aufbewahrt werden?

Es empfiehlt sich, die gesamten Kontoauszüge für eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses aufzubewahren. Die Gründe sind:

  • Nachweis für Erbschaftsangelegenheiten, wie Kontostand, Einnahmen und Ausgaben
  • Bei der Steuererklärung des Nachlasses und späterer Erben sind die Kontoauszüge ein wertvoller Beleg.
  • Die Auszüge dienen bei Streitigkeiten oder Unklarheiten als Beweismittel und rechtlicher Nachweis.

In Deutschland gilt für buchhalterische Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Bei Steuerakten sind es zehn Jahre. Die genannten Fristen gelten für Kontoauszüge nicht explizit. Dennoch ist es ratsam, sie bis zum Abschluss der Nachlassabwicklung sowie zur Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen aufzubewahren. Die Empfehlung lautet mindestens drei Jahre.

Was gibt es rund um das Konto zu wissen?

Banken erfahren nicht automatisch vom Todesfall des Kunden, beispielsweise durch das Nachlassgericht. Die Erben sind dafür zuständig, die Bank darüber zu informieren. Sonst besteht das Konto weiter und erlischt nicht.

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