AfD-Spitzen zweifeln Briefwahl an

Das haben sie sich bei Trump abgeschaut


24.08.2026 – 12:55 UhrLesedauer: 4 Min.

Tino Chrupalla wedelt auf dem AfD-Bundesparteitag mit einer Deutschlandfahne: Der AfD-Co-Chef sät Zweifel an der Briefwahl. (Quelle: Sascha Fromm via imago-images.de/imago)

AfD-Chef Tino Chrupalla stellt die Briefwahl grundsätzlich infrage – ohne Belege. Was Experten und Gerichte dazu sagen.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla hat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Zweifel daran gesät, dass bei der Briefwahl alles mit rechten Dingen zugeht. Er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“, sagte er im ARD-„Sommerinterview“. Dass es solche Fälle gebe, sei „unstrittig“. Für die AfD sei klar, „dass wir die Briefwahl, die als Ausnahmesituation geschaffen wurde, dass sie wieder abgeschafft gehört“.

Chrupalla kritisierte auch die Aufbewahrung von Briefwahlunterlagen in Rathäusern, wo teilweise nur der Bürgermeister selbst den Schlüssel habe. „Dass die nicht beobachtet werden. Dass keine Kameras, wo die Briefwahlunterlagen aufbewahrt werden, angebracht werden. Dass die Überprüfung kaum stattfindet. Nicht transparent stattfindet.“

Die Vorwürfe sind nicht gänzlich neu. Chrupalla hatte ähnliches schon im Kontext der Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen 2024 geäußert. Auch der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hatte kürzlich in einer Videobotschaft auf der Plattform X die Rechtmäßigkeit der Briefwahl in Pflegeheimen angezweifelt. Siegmund legte ebenfalls für seine Behauptungen keinerlei Beweise vor. Was ist also dran an den Aussagen der AfD-Führungskräfte? t-online gibt einen Überblick.

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Auch Trump sät immer wieder Zweifel an der Briefwahl

Das Vorgehen der AfD-Spitzen erinnert an den US-Präsidenten Donald Trump, der ebenfalls häufig die Briefwahl anzweifelt. So behauptet er seit Jahren, um seinen Sieg bei der Präsidentschaftswahl 2020 betrogen worden zu sein – obwohl das vielfach widerlegt ist. Trump hatte Ende März verfügt, dass der US-Postdienst USPS Briefwahlunterlagen nur noch an Personen übermitteln soll, die auf einer von den Bundesstaaten erstellten Liste stehen. Eine Bundesrichterin blockierte die Pläne jedoch.

Tatsächlich hat es bereits Fälle von Wahlbetrug in Deutschland gegeben. Keineswegs stehen diese Fälle jedoch vorrangig im Zusammenhang mit der Briefwahl oder der Wahl von Pflegeheimbewohnern.

Fälle von Wahlbetrug in Deutschland

Ein solcher Fall soll sich aber 2006 im niedersächsischen Wietze zugetragen haben: Die Betreiberin eines Altenheims soll Bewohnern Schokolade oder Zigaretten gegeben haben, damit diese dem Ehemann der Betreiberin und ihrem Sohn bei der Kommunalwahl ihre Stimme geben. Die Heimbetreiberin wurde 2010 wegen Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro verurteilt. Die Wahl wurde 2008 wiederholt.

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