Gesetz gegen Leugnung des Existenzrechts Israels
Das wird man doch wohl noch sagen dürfen? Nein!
12.05.2026 – 09:07 UhrLesedauer: 5 Min.

In Hessen regieren CDU und SPD miteinander. Gemeinsam haben sie im Bundesrat eine Initiative gestartet, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Ein guter Vorschlag.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ – so steht es im Artikel 5 des Grundgesetzes. Sie dürfen also Ihre Meinung laut und deutlich sagen, auch wenn es Friedrich Merz nicht passt, oder Bärbel Bas. Auch auf Demonstrationen, auch online. Die Meinungsfreiheit ist ein demokratisches Grundrecht. Ohne dieses Recht gibt es keine Demokratie, so einfach ist das. Schauen Sie nach Russland, nach China, in den Iran.
Das Land Hessen hat in der vergangenen Woche einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der die Meinungsfreiheit in Deutschland einschränken wird, falls er in der Länderkammer und im Bundestag eine Mehrheit findet. Als Journalist habe ich einen tiefsitzenden Reflex, solche Vorhaben umgehend abzulehnen. Der Artikel 5, der Ihnen die Meinungsfreiheit garantiert, garantiert uns die Pressefreiheit: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Daran lasse ich eigentlich nicht rütteln. Eigentlich nicht, aber in diesem Fall doch. Die hessische Landesregierung unter Boris Rhein (CDU) hat meine volle Unterstützung.
Zur Person
Uwe Vorkötter gehört zu den erfahrensten Journalisten der Republik. Seit vier Jahrzehnten analysiert er Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, er hat schon die Bundeskanzler Schmidt und Kohl aus der Nähe beobachtet. Als Chefredakteur leitete er die „Stuttgarter Zeitung“, die „Berliner Zeitung“ und die „Frankfurter Rundschau“. Er war Herausgeber von „Horizont“, einem Fachmedium für die Kommunikationsbranche. Bei t-online erscheint jeden Dienstag seine Kolumne „Elder Statesman“.
Es geht bei dieser Initiative um den durchaus umstrittenen Paragrafen 130 unseres Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) und es geht um Israel. Dieser Paragraf verbietet es bisher, die Untaten des Nationalsozialismus zu leugnen, darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Im Volksverhetzungs-Paragrafen sind zudem Fragen geregelt, die in der politischen Debatte unter der Überschrift „Hass und Hetze“ laufen: Wer zum Beispiel öffentlich Gewalt gegen Schwule, Muslime oder Schwarze propagiert, macht sich strafbar. Die Hessen wollen den Paragrafen erweitern: Strafbar macht sich auch, wer das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.
Das passiert in Deutschland täglich, öffentlich und ungestraft. Israels Flagge in der Mülltonne oder durchgestrichen zu zeigen, ist ein übliches Motiv auf Transparenten pro-palästinensischer Demonstrationen. Landkarten des Nahen Ostens, auf denen der Staat Israel nicht vorkommt, sind auf den Social-Media-Plattformen weit verbreitet. „From the River to the Sea, Palestine will be Free“ ist die am häufigsten skandierte Parole derer, die den Staat Israel auslöschen wollen. „Zionismus = Terrorismus“ steht auf ihren Plakaten. Der Zionismus reklamiert das Recht auf einen eigenen jüdischen Staat.
Frank-Walter Steinmeier hat recht – aber es folgt nichts bisher
„Wir dürfen keinen Antisemitismus dulden – keinen rechten, keinen linken, keinen alten und keinen neuen.“ Das hat Frank-Walter Steinmeier gesagt, nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. „Wir müssen diesen Hass bekämpfen, den Hass auf Juden und den Hass auf Israel“, hat der Bundespräsident vor einem Jahr gesagt. „Jetzt ist Haltung und Handeln gefragt“, hat er in diesem Jahr gesagt. Steinmeier hat recht. Nur: Aus seinen Reden folgt gar nichts. Jüdische Schulen in Deutschland gleichen inzwischen Hochsicherheitszonen, jüdische Studenten verbergen ihre Religion an deutschen Universitäten, jüdische Restaurants werden mit dem roten Dreieck der Hamas als Anschlagsziel markiert, jüdische Amateurfußballer der Makkabi-Vereine werden beschimpft und attackiert.