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Erben ohne Ehe: Wie teuer wird es wirklich?


Aktualisiert am 12.05.2026 – 07:06 UhrLesedauer: 3 Min.

Paar sitzt auf Haustreppe: Ohne Trauschein drohen beim Erbe hohe Steuern. (Quelle: WeBond Creations)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Erbschaftsteuern bei Paaren ohne Trauschein.

Ein Paar lebt jahrzehntelang zusammen, teilt Alltag, Wohnung und Vermögen – ganz ohne Trauschein. Im Alltag macht das kaum einen Unterschied zu verheirateten Paaren. Doch wenn ein Partner stirbt, zählt für das Finanzamt nicht das gemeinsam gelebte Leben, sondern allein der rechtliche Status.

Unverheiratete gelten steuerlich als nicht verwandt. Deswegen gelten für sie deutlich strengere Regeln. Das betrifft auch einen t-online-Leser, der seit 35 Jahren mit seiner Partnerin in einer eigenen Wohnung lebt, unverheiratet und ohne Kinder. Er fragt: „Wie viel Erbschaftsteuer muss meine Partnerin zahlen, wenn ich sterbe?“

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Gesetzliche Erbfolge: Warum der Partner leer ausgehen kann

Für Steuerexpertin Olesja Hess ist zunächst entscheidend, ob die Partnerin überhaupt etwas erbt. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Das Gesetz legt fest, wer erbt, und zwar nach einem festen Verwandtschaftsgrad.

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Zuerst kommen die nächsten Angehörigen zum Zuge, also Kinder, Eltern oder Geschwister. Erst wenn es diese nicht gibt, folgen entferntere Verwandte.

„Paare ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaften sind gesetzlich nicht miteinander verwandt. Ohne Testament erbt der überlebende Partner daher nichts – selbst dann nicht, wenn das Paar viele Jahre zusammengelebt hat oder gemeinsam Eigentum besitzt“, erklärt Olesja Hess von Wiso Steuer.

Testament vorhanden: Warum die Steuer hoch ausfallen kann

Setzen Sie Ihre Partnerin per Testament oder Erbvertrag ein, erbt sie zwar, doch dann stellt sich die Steuerfrage. Und hier wirkt sich der fehlende Trauschein deutlich aus.

„Unverheiratete Partner gelten erbschaftsteuerlich nicht als nahe Angehörige, sondern fallen in die ungünstige Steuerklasse 3“, sagt Hess. Das hat zwei wichtige Folgen:

  • Der Freibetrag (also der Teil des Erbes, der steuerfrei bleibt) beträgt nur 20.000 Euro.
  • Alles darüber hinaus wird mit hohen Steuersätzen von 30 oder 50 Prozent besteuert.

Zum Vergleich: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.

Erbschaftshöhe Steuersatz Klasse 1 Steuersatz Klasse 2 Steuersatz Klasse 3
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
darüber hinaus 30 % 43 % 50 %
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