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Finanzen

Warum die Zweifeln so groß sind

wochentlich.deBy wochentlich.de4 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Lange Ausfallzeiten

Reform bei Krankschreibungen: Die Zweifel überwiegen

04.08.2026 – 15:24 UhrLesedauer: 2 Min.

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Stempel mit Teilkrankschreibung: Ab 2028 sollen Ärzte Arbeitnehmer auch teilweise krankschreiben dürfen. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann/imago)

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Ab 2028 sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Teilkrankschreibung erhalten und dadurch die Fehlzeiten verringern. Bei den Unternehmen sind die Zweifel derweil groß.

Fast die Hälfte der Unternehmen in Deutschland hält die künftige Möglichkeit zur Teilkrankschreibung einer Umfrage zufolge nicht für sinnvoll. Nur etwa jedes vierte Unternehmen fände es hilfreich, wenn sich Beschäftigte künftig auch teilweise krankmelden und so in geringerem Umfang arbeiten könnten, erklärte das Ifo-Institut in München am Dienstag in Berufung auf eine Personalleiterbefragung mit Randstad. Weitere 25 Prozent der Unternehmen stünden der Neuerung neutral gegenüber.

„Die meisten Unternehmen befürchten eine schwierige Abgrenzung zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig“, erklärte Ifo-Forscher Jonas Hennrich. „Außerdem erwarten sie einen zusätzlichen organisatorischen Aufwand.“ Die Hälfte der Unternehmen rechnet den Angaben nach nicht mit „wesentlichen positiven“ Auswirkungen.

Was Unternehmen sich erhoffen

Je ein Drittel erhoffe sich durch die Teilkrankschreibung kürzere Fehlzeiten oder eine schnellere Rückkehr von erkrankten Beschäftigten, wie aus der Befragung weiter hervorging. 21 Prozent der Firmen halten es für möglich, dass erkrankte Fachkräfte trotz ihrer gesundheitlichen Herausforderungen länger arbeiten und zwölf Prozent halten mit dem Instrument eine flexiblere Personalplanung für möglich.

  • Expertenkommission: Krankengeld soll in vier Stufen ausgezahlt werden
  • 376.000 Versicherte betroffen: Zwei weitere Krankenkassen prüfen Zusammenschluss

Die Möglichkeit zur Teilkrankschreibung ist Bestandteil des jüngst verabschiedeten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Für eine Teilkrankschreibung können Ärzte ab 2028 bei einer länger andauernden Erkrankung eines Beschäftigten eine teilweise Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit feststellen. Dementsprechend können Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Regelung sieht die Zustimmung von Arbeitgeber und Versicherten vor.

Die Umfrage zeigt dabei, dass Unternehmen die Umsetzung von Teilkrankschreibungen in bestimmten Bereichen kaum für umsetzbar halten. So halten nur 8 Prozent der befragten Unternehmen einen Einsatz in der Produktion für sinnvoll, auch in der Logistik (11 Prozent) werden der Teilkrankschreibung kaum Chancen eingeräumt. Am ehesten darstellbar halten die Unternehmen die Maßnahme derweil in der Administration (55 Prozent), im Vertrieb/ Kundenservice glaubt zumindest noch ein Drittel der Unternehmen daran.

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