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You are at:Home»Finanzen»Wann wird sie nach Einkommensänderung neu berechnet?
Finanzen

Wann wird sie nach Einkommensänderung neu berechnet?

wochentlich.deBy wochentlich.de23 August 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Gesetzliche Regelung

So schnell ändert sich die Höhe der Witwenrente


Aktualisiert am 02.08.2026Lesedauer: 2 Min.

Eine Frau prüft ihre Finanzen: Die Höhe der Witwenrente hängt auch vom eigenen Einkommen ab.Vergrößern des Bildes

Eine Frau prüft ihre Finanzen (Symbolbild): Die Höhe der Witwenrente hängt auch vom eigenen Einkommen ab. (Quelle: Sladic/getty-images-bilder)

Wer selbst Geld verdient, bekommt in der Regel nicht die volle Witwenrente. Ändert sich das Einkommen, ändert sich auch die Witwenrente. Doch wann?

Witwen und Witwer haben meist zwei Einkommen: einerseits die Hinterbliebenenrente, andererseits das eigene Gehalt oder die eigene Rente. Die eigenen Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet. Das heißt, diese fällt umso niedriger aus, je höher das eigene Einkommen ist – schlimmstenfalls fällt sie vollständig weg.

Doch die Höhe der Witwenrente kann sich wieder ändern, wenn sich Ihr eigenes Einkommen ändert. Verdienen Sie mehr, schrumpft die Witwenrente, verdienen Sie weniger, steigt die Witwenrente. Eine höhere Auszahlung hätten Hinterbliebene dann am liebsten so schnell wie möglich auf dem Konto. Doch wie schnell wird die Witwenrente angepasst?

Direkte Neuberechnung oder erst ab 1. Juli?

Das hängt davon ab, wie stark Ihr eigenes Einkommen gesunken ist. Wer etwa seine Arbeitszeit reduziert und deshalb mindestens 10 Prozent weniger Bruttogehalt bekommt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, dass die Witwenrente neu berechnet wird. Und zwar schon ab dem Monat, in dem Sie weniger verdient haben. Das regelt § 18b Absatz 3 des vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Ein Beispiel macht es deutlich: Nehmen wir an, Sie hatten bei der letzten Einkommensanrechnung monatliche Bruttoeinkünfte von 3.000 Euro. Inzwischen sind Sie aber in Teilzeit gewechselt und verdienen nur noch 2.600 Euro. Ihr Einkommen ist also um 13,3 Prozent gesunken – ausreichend stark, um Anspruch auf eine sofortige Neuberechnung zu haben.

Einkommen wird regelmäßig überprüft

Hätte sich das Einkommen um weniger als 10 Prozent geändert, bekämen Sie die höhere Witwenrente erst zum nächsten 1. Juli (§ 18d Absatz 1 SGB IV). Das ist der übliche Stichtag, zu dem das anzurechnende Einkommen bei laufenden Hinterbliebenenrenten überprüft wird. Sie erhalten dann das Formular R0600 von der Rentenversicherung.

Achtung: Das gilt nicht, wenn Sie Nullrentner sind, wenn Sie also wegen eines zu hohen eigenen Einkommens null Euro Witwenrente bekommen. Sollte Ihr Einkommen so stark gesunken sein, dass wieder Witwenrente fließen müsste, müssen Sie selbst aktiv werden und beantragen, dass Ihr Anspruch geprüft wird.

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