Wissen Sie es?
Häufiger Fehler: Wie lange muss ich eigentlich blinken?
Aktualisiert am 19.06.2025 – 13:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Beim Abbiegen wird natürlich geblinkt. Aber wann außerdem? Und wie lange eigentlich?
Ob beim Abbiegen, Spurwechsel, Anfahren oder Ausweichen: Wer die Fahrtrichtung ändert, muss dies anzeigen. So ist es in § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Auch beim Überholen muss der Blinker gesetzt werden – sowohl beim Ausscheren als auch beim Wiedereinscheren.
Ein häufiger Irrtum: Das Verlassen eines Kreisverkehrs ist blinkpflichtig, das Einfahren jedoch nicht. Ebenso muss beim Folgen einer abknickenden Vorfahrt geblinkt werden – wer geradeaus fährt, verzichtet dagegen darauf.
Selbst wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, bleibt die Pflicht bestehen. Denn Blinken dient der Sicherheit – nicht nur der Kommunikation mit anderen, sondern auch zur rechtlichen Absicherung im Streitfall.
Hier wird es ungenau. Die StVO regelt keine exakte Dauer oder Blinkanzahl. In der Praxis haben sich aber Faustregeln etabliert:
Entscheidend ist, dass der Blinker rechtzeitig und deutlich erkennbar gesetzt wird. Was genau rechtzeitig heißt, beurteilt im Zweifel ein Gericht – etwa nach einem Unfall.
Wer nicht oder zu spät blinkt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere im dichten Stadtverkehr, beim Überholen oder auf der Autobahn. Die Folgen können nicht nur Bußgelder, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen sein. Bei Unfällen kann ein nicht gesetzter oder falsch gesetzter Blinker Mitschuld oder sogar Alleinschuld bedeuten.