Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen

21 Februar 2026

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»Wann ist ein Umtausch möglich?
Lifestyle

Wann ist ein Umtausch möglich?

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Dezember 2024Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Wann ist ein Umtausch möglich?
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Im Geschäft und online

Missglückte Geschenke: Wann ist ein Umtausch möglich?

Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Und nicht immer kann man es so einfach umtauschen. Aber wann hat man tatsächlich das Recht auf Rückgabe?

Aktualisiert am 13.12.2024 – 11:52 Uhr|Lesedauer: 2 Min.

Mit Bedacht und Liebe ausgesucht – und doch passiert es nicht selten, dass ein Weihnachtspräsent dem oder der Beschenkten nicht gefällt. Was gilt für den Umtausch oder die Reklamation? Antworten auf wichtige Fragen.

Vergrößern des Bildes

Ein Paar Socken? Nicht jedes Geschenk zu Weihnachten kommt gut an. (Quelle: Florian Schuh/dpa)

Ein grundsätzliches Recht, im stationären Handel einwandfreie Waren umzutauschen oder zurückzugeben, gibt es nicht. Der Umtausch einwandfreier Weihnachtsgeschenke ist ein Entgegenkommen des Einzelhandels.

Es lohnt sich daher immer, vorher nachzufragen, sollten sich im Laden selbst keine Informationen zum Umtausch finden. Ist der Umtausch möglich, lassen Sie sich das am besten schriftlich geben.

Viele Händler zeigen sich jedoch besonders in der Weihnachtszeit sehr kulant. Mitunter bieten sie einen Zeitraum an, in dem im Ladengeschäft gekaufte Ware umgetauscht werden kann.

Bedenken sollten Sie aber in jedem Fall: Reduzierte oder individuell hergestellte Waren sind regelmäßig von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Eine Rückgabe beispielsweise von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten entfällt aus hygienischen Gründen.

Den Kassenbon und die Originalverpackung bewahren Sie besser auf. Unter Umständen verlangt der Händler beides für Umtausch oder Rückgabe. Mitunter muss die Ware gegebenenfalls versiegelt zurückgegeben werden.

Wer hingegen online bestellt, hat grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Häufig räumen Onlinehändler das Umtauschrecht zur Weihnachtszeit aber auch länger als 14 Tage ein. Finden Sie im Online-Shop selbst keine Informationen, nehmen Sie am besten Kontakt zum Händler auf.

Für Waren gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht. In dieser Zeit haben Sie bei Mängeln Anspruch auf Ersatz. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware, also entweder direkt im Laden vor Ort oder bei der Lieferung eines online bestellten Produkts.

Stellen Sie einen Mangel fest, sollten Sie ihn schnellstmöglich geltend machen und den Händler kontaktieren. Der Händler hat dann die Möglichkeit der Nacherfüllung, also Reparatur oder Lieferung von neuer Ware.

Nein, bei einer Reparatur gilt: Der Händler kann Ihnen keine Kosten auferlegen. Muss er ein fehlerhaftes Produkt nachbessern, ist er auch nicht berechtigt, fürs Einschicken an den Hersteller Geld zu verlangen.

Sie haben bei einer mangelhaften Lieferung zwar grundsätzlich die Wahl zwischen der Reparatur und einer neuen Ware, allerdings darf die Entscheidung nicht unverhältnismäßig sein. Bei der Frage, was verhältnismäßig ist, fließen beispielsweise Faktoren wie der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels ein.

Von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden ist die Herstellergarantie. Diese sichert bestimmte Eigenschaften und die Funktionsfähigkeit eines Produktes zu. Diese Garantie kann ein Hersteller freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten einräumen. Die Konditionen legt der Hersteller fest.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Was passt zu Sauerkraut? Klassische und exotische Ideen

21 Februar 2026

Pastinaken aus der Pfanne: Rezept für leckere Beilage

20 Februar 2026

Was bedeutet „brain afk“? Wussten Sie es?

20 Februar 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht

21 Februar 2026

Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück

21 Februar 2026

Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.

21 Februar 2026

Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

21 Februar 2026

Neueste Beiträge

Ex-Frau ließ sich von Epstein aushalten

21 Februar 2026

Was passt zu Sauerkraut? Klassische und exotische Ideen

21 Februar 2026

Kritik der EU, weil Studie zeigt, dass klimaschädliches Rind- und Lammfleisch 580-mal mehr Subventionen erhält als Hülsenfrüchte

20 Februar 2026

Recent Posts

  • Besucher Finnlands können im März mit dem neuen Uber-Erlebnis kostenlos Nordlichtern nachjagen
  • In Bremen gibt es mit dem Rollo anderes Kultgericht
  • Friedrich Merz gelingt ein kleines Kunststück
  • Medaillen-Entscheidungen und Wettbewerbe am 21.02.
  • Zeitung austragen: So viel Gehalt gibt es

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.