Wann ein Bußgeld droht

Achtung: Diese Parkscheiben sind in Deutschland illegal


Aktualisiert am 25.08.2026 – 11:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Legale Parkscheibe: Nur das klassische weiß-blaue Modell ist in Deutschland erlaubt. (Quelle: Sascha Steinach via www.imago-images.de)

Viele Autofahrer bestellen ihre Parkscheiben bei großen Händlern im Internet. Doch nicht jedes Modell ist erlaubt. Wer daneben greift, riskiert hohe Bußgelder.

Gut gemeint – aber schlecht gemacht: Wer die falsche Parkscheibe ins Auto legt, riskiert trotz guter Absicht ein Bußgeld. Vor allem Modelle aus dem Internet entsprechen oftmals nicht der Straßenverkehrsordnung.

Nicht jede Parkscheibe ist zulässig

Im Handel finden sich bunte Parkscheiben in Hülle und Fülle. Doch gesetzlich gültig sind nur die klassischen blau-weißen Modelle im Format 15 mal 11 Zentimeter mit dem weißen „P“ auf blauem Grund. Alles andere ist nur Spielzeug.

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Illegale Parkscheibe: Bunte oder kreative Varianten gelten nur als Deko – nicht als offizielles Parkinstrument. (Quelle: Sergej Glanze)

Auch bei elektronischen Parkscheiben ist Vorsicht geboten. Nur Modelle mit Genehmigung des Verkehrsministeriums oder mit ECE- beziehungsweise KBA-Prüfzeichen sind erlaubt.

Bei Reisen ins Ausland ist Vorsicht geboten, da die Regelungen stark variieren. So verbieten Österreich, Belgien und die Schweiz elektronische Modelle, während Dänemark und die Niederlande sie grundsätzlich erlauben.

Außerdem könnten andere Modelle zugelassen sein als in Deutschland. Tipp: Verzichten Sie bei Auslandsreisen auf elektronische Modelle und verwenden Sie stattdessen manuelle Parkscheiben.

Im Urlaub achtgeben: In einigen Ländern wie Österreich sind elektronische Parkscheiben nicht erlaubt.

Bei Verstößen gibt es Bußgelder

Wer die falsche Parkscheibe verwendet, riskiert ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Parkdauer:

  • Über 30 Minuten: 25 Euro
  • Über 1 Stunde: 30 Euro
  • Über 2 Stunden: 35 Euro
  • Über 3 Stunden: 40 Euro
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