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Politik

Wahlrechtsreform stockt – CSU pocht auf Koalitionsvertrag

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Wahlrechtsreform stockt – CSU pocht auf Koalitionsvertrag
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Wahlrecht für den Bundestag

Wahlrechtsreform stockt – CSU pocht auf Koalitionsvertrag

Aktualisiert am 07.06.2026 – 06:27 UhrLesedauer: 3 Min.

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Union und SPD finden bislang keinen gemeinsamen Nenner bei der geplanten Wahlrechtsreform. (Archivfoto) (Quelle: Harald Tittel/dpa/dpa-bilder)

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Unter den Reformprojekten von Union und SPD ist dies eines der kleineren: Auch das Wahlrecht soll überarbeitet werden. Doch ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Die Union macht Druck.

CDU/CSU und SPD kommen bei der geplanten Wahlrechtsreform nicht voran – deshalb macht die Union nun Druck auf den Koalitionspartner. „Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Wenn jemand zum Gelingen dieses Koalitionsvertrags beitragen will, muss er sich auch an die Dinge halten, die wir vereinbart haben. Ohne diese Vereinbarung hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben.“

Das Problem: Union und SPD haben bislang keine konsensfähige Alternative zum 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten Wahlrecht gefunden.

SPD beharrt auf Gewährleistung von Parität

Einer Einigung steht zudem die SPD-Forderung nach Parität im Weg – der Bundestag soll sich danach künftig je zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzen. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigt dies. „Wir haben seit 77 Jahren im Grundgesetz stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber im Parlament erleben wir eher einen Rückschritt, einen Rückgang des Frauenanteils“, sagte er der dpa. „Dagegen wollen wir vorgehen.“

Reform der Reform im Koalitionsvertrag vereinbart

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, eine Wahlrechtskommission einzusetzen. Diese sollte das Ampel-Wahlrecht evaluieren und noch 2025 Reformvorschläge vorlegen. Diese sollten gewährleisten, dass „jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“.

Zudem wurden zwei Prüfaufträge formuliert: Wie kann die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden? Und sollen schon junge Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt sein?

Ampel-Wahlrecht verkleinerte Bundestag erstmals wieder

Das von SPD, Grünen und FDP 2023 beschlossene Wahlrecht verkleinerte den Bundestag von zuvor 736 auf 630 Abgeordnete. Dies soll auch nicht rückgängig gemacht werden – zumindest darin sind sich Union und SPD weitgehend einig.

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Der Bundestag zählt heute 630 Abgeordnete – dabei wollen Union und SPD es belassen. (Archivfoto) (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

„Es bleibt unser Ziel, dass sich der Bundestag nicht vergrößert. 630 Abgeordnete – das muss die Orientierungsgröße sein. Dieses Ziel ist auch erreichbar“, betont der CSU-Politiker Hoffmann. „Wir sollten kein Wahlrecht beschließen, das das Risiko einer Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete beinhaltet“, sagt SPD-Mann Fechner mit warnendem Unterton. Denn dieses Risiko sieht er bei den Reformvorstellungen der Union.

23 Wahlkreissieger gingen bei der Wahl 2025 leer aus

Für die Begrenzung auf 630 Abgeordnete schaffte die Ampel Überhang- und Ausgleichsmandate ab, durch die der Bundestag zuvor von Wahl zu Wahl anschwoll. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mit den Erststimmen mehr Direktmandate gewann als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustanden. Sie durfte diese behalten – die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

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