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Wahlplakate aktuell nur auf besonderen Flächen erlaubt

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Wahlplakate aktuell nur auf besonderen Flächen erlaubt
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Landeswahlleiter klärt auf

Wahlwerbung: Warum sie nur an bestimmten Orten erlaubt ist


16.07.2026 – 14:33 UhrLesedauer: 2 Min.

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Eine Werbung für die Spitzenkandidaten der Linken, Elif Eralp, an einem Stromkasten: Wie sind die Regeln vor der Wahl? (Quelle: t-online/Kathrin Merz)

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Die Berlin-Wahl rückt immer näher – und im Straßenbild fällt bereits Parteiwerbung auf. Doch ist das so früh bereits erlaubt?

Am 20. September ist es soweit: Über 2,5 Millionen Menschen sind in Berlin zur Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlung aufgerufen. Vereinzelt sind bereits Wahlplakate zu sehen, unter anderem von der Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp hier an einem Stromkasten im Weinbergsweg.

  • Berlin-Wahl 2026: Landeswahlleiter warnt vor Cyberangriffen

Laut dem Straßensondernutzungsrecht dürfen Parteien „in der Zeit von frühestens 7 Wochen vor der Wahl bis spätestens 1 Woche nach dem Wahltag Werbetafeln aufstellen“. Nun ist es jedoch noch deutlich früher, in knapp zehn Wochen ist erst der Wahltag.

Parteiwerbung an kommerziellen Werbeflächen möglich

Laut Stephan Bröchler, Landeswahlleiter von Berlin, ist solch ein Plakat dennoch bereits zulässig. Grund dafür ist der Ort und die Art und Weise, wie die Wahlwerbung angebracht ist. Denn dabei handelt es sich „um eine kommerzielle Werbefläche an einem Stromverteilerkasten“.

Diese Werbeflächen seien bereits allgemein genehmigt, teilte Bröchler der Regionalredaktion von t-online mit. Daher sei keine Sondernutzungserlaubnis nötig und die Parteiwerbung sei „ohne zeitliche Beschränkung“ möglich. Es könne also jederzeit an solchen Flächen für politische Zwecke geworben werden.

Erlaubnis für Plakate im öffentlichen Straßenland nötig

Eine Sondernutzungserlaubnis sei erst dann notwendig, wenn die Plakate im „öffentlichen Straßenland“ hängen sollen, also beispielsweise an Laternen. Dann gelte die zeitliche Begrenzung von Volksentscheiden und Bürgerentscheiden stehen, sind ausschließlich für einen Zeitraum von sieben Wochen vor bis spätestens eine Woche nach dem Wahl- oder Abstimmungstag.

Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sind rund 2,5 Millionen Menschen in Berlin wahlberechtigt, zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlungen etwa 2,7 Millionen. Zu letzterer sind auch EU-Bürger zur Wahl aufgerufen, die einen Wohnsitz in Berlin haben.

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