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Viele kennen seine Bedeutung nicht

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Viele kennen seine Bedeutung nicht
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Straßenschild erklärt

Was das Kürzel „OD“ am Straßenrand wirklich bedeutet


Aktualisiert am 23.07.2026 – 15:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Unscheinbares Kürzel: Sobald dieses Schild am Straßenrand auftaucht, übernimmt der Bund die Rechnung für den Asphalt.

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Ein unscheinbares Schild am Straßenrand regelt weder Ihr Tempo noch die Vorfahrt. Und doch hat es eine große Bedeutung. Aber welche?

Zwei Buchstaben entscheiden über Millionen. Wer auf deutschen Bundesstraßen fährt, übersieht sie leicht: kleine, rechteckige Bleche am Straßenrand mit der schlichten Aufschrift „OD“. Manchmal findet sich diese Kombination auch auf einem Stein kurz vor dem Ortsschild.

Für das Tempo oder die Vorfahrt hat das Zeichen keine Bedeutung. Dennoch regelt es im Hintergrund eine wichtige Frage: Wer bezahlt für den Asphalt unter Ihren Reifen?

Wer für Fahrbahn und Gehweg haftet

Das Kürzel „OD“ steht für Ortsdurchfahrt. Sobald eine Bundesstraße ein Dorf oder eine Stadt durchquert, Häuser erschließt und Kreuzungen miteinander verbindet, ändert sich der rechtliche Status der Strecke. Für Autofahrer bleibt zwar alles gleich, die Pflichten von Bund und Gemeinden verschieben sich jedoch.

Das Zeichen markiert eine Grenze: Ab hier trägt der Bund die finanzielle Verantwortung für die Fahrbahn. Die Bundeskasse zahlt jede Reparatur und jede Sanierung von Schlaglöchern. Sogar das Aufstellen der Schilder und Steine selbst übernimmt der Staat. Die Gemeinden werden an dieser Stelle finanziell entlastet, bleiben aber in der Pflicht: Für Gehwege, Parkplätze und die Straßenbeleuchtung entlang der Strecke müssen sie weiterhin eigenes Geld aufwenden.

Die Einwohnergrenze für die Millionenlast

Diese Regelung vom Staat ist jedoch an eine Bedingung geknüpft. Nicht jede Stadt bekommt die Sanierung geschenkt. Die Größe einer Gemeinde entscheidet darüber, wer die Kosten trägt. Generell gilt dabei: Je größer die Stadt, desto eher kann sie die Kosten selbst tragen oder übernehmen. Kleinere Gemeinden fallen eher unter die Standardregel, nach der der Bund zahlt.

Weil Gemeinden wachsen und neue Wohngebiete entstehen, passen die Behörden die Grenzen der Ortsdurchfahrten immer wieder an. Dadurch wandern im Laufe der Jahre auch die Schilder und Steine.

Das Rätsel um „V“ und „E“

In einigen Bundesländern machen die Behörden es noch komplizierter. Neben dem „OD“ tauchen dort die Zusatzbuchstaben „V“ und „E“ auf. Damit wird die Ortsdurchfahrt in verschiedene Bereiche aufgeteilt:

  • Das „V“ steht für den Verknüpfungsbereich. Er bezeichnet Abschnitte, an denen große Kreuzungen die Bundesstraße mit dem lokalen Netz verbinden.
  • Das „E“ steht für den Erschließungsbereich innerhalb der Ortschaft, in dem die Häuser direkt an der Straße liegen.

Durch diese Aufteilung können Behörden den Durchgangsverkehr von der innerörtlichen Erschließung unterscheiden.

Die Ausnahme bei Autobahnen

Bei Autobahnen gilt diese Regelung nicht. Sie verbleiben rechtlich immer in der Hand des Bundes. Hier zahlt die Gemeinde nichts – weder für die Fahrbahn noch für Brücken oder den Lärmschutz. Wer also das nächste Mal die zwei Buchstaben „OD“ am Straßenrand sieht, kennt die exakte Aufteilung: Der Staat saniert die Fahrbahn, die Gemeinde haftet für den Gehweg.

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