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Verurteilte deutsche Transgender-Rechtssextextremist, um Zeit im Frauengefängnis zu dienen

wochentlich.deBy wochentlich.de21 August 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Verurteilte deutsche Transgender-Rechtssextextremist, um Zeit im Frauengefängnis zu dienen
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Von & nbspEuronews

Veröffentlicht auf
21/08/2025 – 20:30 GMT+2

Sven Liebich, heute bekannt als Marla-Svenja Liebich, wurde wegen rechtsgerichteter extremistischer Aktivitäten verurteilt, einschließlich des Hasss, und wird bald eine Gefängnisstrafe beginnen. Die Staatsanwaltschaft in Halle hat Liebich gerufen, im Gefängnis Chemnitz zu erscheinen.

Liebich selbst veröffentlichte eine entsprechende Vorladung, um seinen Satz in einem Post auf der Plattform X zu starten.

Nach aktuellen Plänen wird er zunächst in einem Gefängnis für Frauen festgehalten.

Der Hintergrund dazu ist eine entsprechende Selbstoffenlegung der Geschlechteridentität, die auf den neuen Vorschriften des im November letzten Jahres in Kraft traten in Kraft traten. Das reformierte Gesetz ermöglicht es, dass der Geschlechtseintrag anhand einer persönlichen Erklärung angepasst wird.

Warnungen vor Missbrauch des neuen Gesetzes zur Selbstverletzung

Da die Pläne der Koalitionsregierung für das Gesetz bekannt wurden, wurden immer wieder Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs geäußert. Während der Wahlkampagne übernahm die CDU/CSU das Problem eindeutig. Andrea Lindholz, damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU -Parlamentsgruppe, erklärte im April letzten Jahres, dass die Koalition mit diesem Gesetz „seinen Weg“ verloren habe.

Die von der SPD und CDU/CSU im Mai letzten Jahres unterzeichnete Koalitionsvereinbarung besagte lediglich, dass das Selbstbestimmungsgesetz „bis zum 31. Juli 2026“ überprüft würde „.

Während der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wurde es daher nicht in der Arbeitsgruppe Justiz behandelt, sondern von den Verhandlern für die Abteilung „Familien“. Laut deutscher Boulevardbild konnte jedoch dort keine Vereinbarung darüber erzielt werden, wie mit dem Gesetz umgegangen werden soll. Das Thema wurde daher an die Parteiführer zurückgeführt. Das Ergebnis war lediglich eine vage Formulierung in der Koalitionsvereinbarung.

„Klare Kriterien“

Als Benedikt Bernzen, Sprecher der Staatsanwaltschaft in Halle, dem deutschen öffentlichen Rundfunkansieger Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) erklärte, basiert die Entscheidung über die Platzierung nun auf zwei klaren Kriterien: dem offiziell registrierten Geschlecht, in Marla-Svenja Liebichs Fall und dem registrierten Platz für das Gebiet der Residenz.

Da dies in Sachsen ist, gilt der örtliche Durchsetzungsplan dort, der vorsieht, dass weibliche Gefangene im Chemnitz -Gefängnis festgehalten werden.

Das sächsische Justizministerium betonte jedoch den örtlichen täglichen Mitteldeutsche Zeitung, dass in bestimmten Fällen zusätzliche psychologische oder medizinische Berichte verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise, wenn der Verdacht besteht, dass jemand den Geschlechtseintritt absichtlich geändert hat, um die Gefängnisbedingungen zu beeinflussen.

Im Juli 2023 wurde Liebich, damals noch als Sven Liebich bekannt, zu anderthalb Jahren ohne Bewährung vom Bezirksgericht in Halle verurteilt.

Der Satz beinhaltete Anstiftung wegen Hass, Beleidigung und Verleumdung. Die Berufungen von Liebich und der Staatsanwaltschaft scheiterten vor dem Bezirksgericht in Halle.

Liebich hatte sein Geschlecht und Vorname geändert, indem er eine „einfache Erklärung“ in das Registrierungsbüro in Schnekeuditz im Nordwesten der Sachsen abgab.

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