Fehlerhafter „Bild“-Bericht

Versuchte Vergewaltigung im ICE? Behörden schäumen


Aktualisiert am 29.04.2026 – 19:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Der Dortmunder Hauptbahnhof (Symbolbild): Hier nahm die Polizei einen 23-Jährigen in Gewahrsam. (Quelle: IMAGO/Jochen Tack/imago)

Die „Bild“-Zeitung prangert eine „entsetzliche Tat“ an: Ein 23-jähriger Syrer habe in einem ICE ein 15 Jahre altes Mädchen attackiert – die Behörden hätten ihn anschließend laufen lassen. Aber war es wirklich so?

Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund weisen einen Bericht der „Bild“-Zeitung scharf zurück. Der Beitrag enthalte mehrere grobe Unwahrheiten und sei eine „Unverschämtheit“, sagte ein Behördensprecher t-online.

In dem Bericht vom Mittwoch behaupten die „Bild“-Autoren, einem 23-jährigen Asylbewerber aus Syrien werde in Deutschland versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll demnach am 22. April gegen 1 Uhr versucht haben, eine 15-Jährige in einer Toilette des ICE 921 zu vergewaltigen. Das Mädchen habe sich losgerissen, schreibt die „Bild“, daraufhin sei der Mann der Jugendlichen gefolgt und habe sie im Gang erneut angegriffen.

Nur dem mutigen Einsatz einer Mitreisenden sei es zu verdanken, dass eine „entsetzliche Tat“ verhindert werden konnte. Alarmierte Bahnmitarbeiter hätten den Mann schließlich fixiert, bevor ihn Polizeibeamte in Dortmund in Gewahrsam genommen hätten. Aber obwohl der 23-Jährige in Deutschland bereits eine lange Strafakte habe, sei keine Untersuchungshaft verhängt worden. „Offenbar ging ein Richter weder von Flucht- noch von Wiederholungsgefahr aus“, heißt es im „Bild“-Bericht.

In sozialen Medien schlug der Artikel hohe Wellen, Hunderte User kommentierten empört. Unter anderem wünschten Benutzer „hochrangigen Politikerinnen das gleiche Erlebnis“ und äußerten Abschiebefantasien. Auch der „Focus“ und das rechtspopulistische Portal „Nius“ griffen den Fall auf und übernahmen die Behauptungen der „Bild“-Zeitung ungeprüft.

Auf Anfrage von t-online bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass es am 22. April einen Polizeieinsatz gab. Allerdings war offenbar vieles anders, als es die „Bild“ darstellt. Sprecher beider Behörden betonen unisono: Der Verdacht einer versuchten Vergewaltigung stand nie im Raum.

Vielmehr habe die 15-Jährige, die mit dem 23-Jährigen eine Beziehung führe, lediglich behauptet, dass er versucht habe, sie gegen ihren Willen im Bereich des Oberkörpers zu berühren. Außerdem habe er sie geschlagen. Die Polizei ermittle daher nicht wegen versuchter Vergewaltigung, sondern wegen des Anfangsverdachts einer sexuellen Belästigung in Verbindung mit einer möglichen Körperverletzung.

Unter anderem, weil die 15-Jährige keinerlei Verletzungen aufgewiesen habe und das Angebot einer ärztlichen Untersuchung ablehnte, sei aber auch ein eskalierter Beziehungsstreit denkbar, sagten die Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft t-online übereinstimmend. Sprich: Die Jugendliche könnte im Zuge eines Streits mit ihrem Freund schlicht falsche Behauptungen aufgestellt haben, um ihm zu schaden. In jedem Fall bestünden begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage.

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