„Wir müssen das abstellen“

Rabatte für Medikamente: Linnemann will durchgreifen


16.09.2026 – 15:47 UhrLesedauer: 2 Min.

Carsten Linnemann: Der Gesundheitsminister will sich für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Versand- und stationären Apotheken einsetzen. (Quelle: IMAGO/Lenny Karpe/imago)

Versandapotheken locken mit großzügigen Preisnachlässen bei rezeptpflichtigen Medikamenten. Die Branche sieht dies mit Sorge – und hat den Gesundheitsminister auf ihrer Seite.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sieht im Wettstreit zwischen stationären und Versandapotheken ungleiche Wettbewerbsbedingungen, die vor allem die stationären Apotheken belasten. Hintergrund ist die Tatsache, dass die im Ausland sitzenden Versandapotheken mit Rabatten werben – den stationären Apotheken dies allerdings untersagt ist. „Volkswirtschaftlich nennt man das Wettbewerbsverzerrung“, bemerkte Linnemann auf dem Deutschen Apothekertag in München und fügte an: „Wir müssen das abstellen.“

Eine Aussage, die vom Publikum mit starkem Applaus bedacht wurde. Die Rabatte der Versandapotheken sind für hiesige Apotheken ein Ärgernis, das mit zunehmender Sorge betrachtet wird. Grund sind die infolge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes steigenden Eigenanteile für verschreibungspflichtige Medikamente. Ab 1. Januar 2027 müssen gesetzlich Versicherte mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro je Medikamentenpackung aus eigener Tasche zahlen – bislang liegen die Zuzahlungen zwischen 5 und 10 Euro.

Versandhandel lockt mit Rabatten

Viele Versandapotheken nehmen die steigenden Zuzahlungen als Anlass für neue Rabatte. Versicherte müssen somit teils keinerlei Zuzahlungen für ihre Medikamente leisten – das Geld, das den Krankenkassen zufließt, zahlt stattdessen der Versandhandel.

Die stationären Apotheken dürfen sich rein rechtlich nicht an dieser Rabattschlacht für rezeptpflichtige Medikamente beteiligen. Dies verbietet ihnen das deutsche Arzneimittelgesetz. Die befürchtete Konsequenz: Kundenverluste, die sich verstärkt dem Versandhandel mit seinen günstigeren Preisen zuwenden. Laut aktuellem Apothekenklima-Index ist die überwältigende Mehrheit (93,6 Prozent) der Apotheker überzeugt, dass durch die Reform der ausländische Versandhandel gestärkt werde.

Entsprechend groß sind die Erwartungen an die Politik, die Versandapotheken, die sich auf EU-Recht berufen, stärker zu reglementieren. Zumindest rhetorisch kam Linnemann in München diesen Wünschen nach. Wie er allerdings gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, sagte der Minister nicht. Er räumte lediglich ein, dass die sogenannte Paritätische Stelle, die Verstöße gegen die gesetzliche Preisbindung ahnden soll, trotz einer jüngst vollzogenen Reform wohl weiterhin die bestehenden Probleme nicht ausräumen könne.

Härterer Kurs bei Medizinal-Cannabis

Neben den Rabatten der Versandapotheken kritisierte er die zunehmenden Importe von Medizinal-Cannabisblüten. Diese würden in diesem Jahr auf 300 Tonnen steigen – zehnmal mehr als noch vor drei Jahren. Dies habe in der Breite nichts mehr mit „medizinal“ zu tun, sondern mit Drogenmissbrauch, bemerkte Linnemann.

Das schwarz-rote Kabinett hat bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der aber seit Ende vergangenen Jahres beim Bundestag liegt. Demnach soll es Verschreibungen von Cannabisblüten nur noch nach direktem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin geben. Medizinal-Cannabis soll nicht mehr per Onlineversand, sondern nur in Apotheken zu haben sein.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version