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Verlust sofort bei Bürgeramt und Polizei melden

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Juni 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Verlust sofort bei Bürgeramt und Polizei melden
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Der Personalausweis ist weg – und jetzt? Was Sie als Erstes unternehmen sollten, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben – und welche Funktion Sie sperren sollten.

Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, ist der erste Schritt, den Verlust unverzüglich zu melden. Dafür gehen Sie zu Ihrem Bürgeramt und/oder zur Polizei.

Bei vielen Personalausweisen ist die Onlineausweisfunktion aktiviert, die es ermöglicht, sich im Internet oder an Automaten auszuweisen. So können zum Beispiel Behördengänge ganz einfach elektronisch erledigt werden. Bei einem Verlust des Ausweisdokuments muss diese Funktion allerdings sofort gesperrt werden.

Wenn Sie den verloren gegangenen oder gestohlenen Ausweis beim Bürgeramt (Personalausweisbehörde) melden, wird die Onlineausweisfunktion dort direkt gesperrt und die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Ein Missbrauch Ihres Ausweises ist dann nicht mehr möglich. Den Verlust können Sie nur persönlich vor Ort melden, eine telefonische Verlustmeldung ist nicht möglich.

Wenn Sie den Verlust Ihres Ausweises bei der Polizei anzeigen, weil Ihnen beispielsweise das Portemonnaie samt Personalausweis gestohlen wurde, dann müssen Sie die Onlineausweisfunktion selbst sperren lassen und die Personalausweisbehörde zusätzlich über den Verlust des Ausweises informieren.

Am schnellsten können Sie die Ausweisfunktion telefonisch sperren lassen. Die gebührenfreie Rufnummer lautet: 116 116. Die Sperrhotline ist rund um die Uhr aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz erreichbar. Halten Sie sich im Ausland auf, wählen Sie: 0049 116 116. Über die Sperrhotline können Sie auch Ihre Bank- und Mobilfunkkarten sperren lassen. Zum Sperren der Ausweisfunktion benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten.

Einen neuen Personalausweis können Sie direkt nach der Verlustmeldung persönlich beim Bürgeramt beantragen – online oder telefonisch ist das nicht möglich. Wenn Sie für einen konkreten Anlass sofort einen neuen Personalausweis benötigen, können Sie sich auch einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen.

Wollen Sie jedoch kurzfristig ins Ausland verreisen, lassen Sie sich einen Reisepass ausstellen, da ein vorläufiger Personalausweis meist nicht zur Einreise in andere Länder ausreicht.

Die Verlustmeldung des Ausweises ist gebührenfrei. Für die Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments entstehen allerdings Kosten. Die Gebühren und die Gültigkeit der unterschiedlichen Ausweise haben wir in der Tabelle für Sie zusammengefasst:

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, müssen Sie keine Strafe zahlen, wenn Sie den Verlust schnellstmöglich melden und ein neues Ausweisdokument beantragen. Das dient zudem auch dem Schutz Ihrer Daten.

Melden Sie den Verlust Ihres Ausweises dagegen nicht und sind auch nicht im Besitz eines Reisepasses, ist das eine Ordnungswidrigkeit, denn in Deutschland herrscht Ausweispflicht. Besitzen Sie keinen Identitätsnachweis, können Strafen bis zu 5.000 Euro drohen. Die Höhe des Bußgeldes liegt aber im Ermessen der Behörden. Bei Ausweisen, die mehrere Monate abgelaufen sind, werden meist zwischen 10 und 50 Euro fällig.

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

Haben Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden und möchten ihn weiterverwenden, melden Sie sich erneut persönlich beim Bürgeramt.

Dort wird der Ausweis als offiziell aufgefunden eingetragen und die Verlustmeldung bei der Polizei gelöscht.

Erst danach können Sie Ihren Ausweis bis zum Ende der Gültigkeit weiternutzen.

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