Reform zeigt Wirkung

Umstrittene Versicherung: Verkauf bricht ein


05.11.2026 – 12:56 UhrLesedauer: 2 Min.

Berater stellt Vertrag vor (Symbolbild): Der Verkauf von Restschuldversicherungen ist 2025 regelrecht eingebrochen. (Quelle: IMAGO/Zoonar)

Der Verkauf von Restschuldversicherungen ist 2025 um knapp 60 Prozent gesunken. Verantwortlich dafür ist eine neue Regel.

Die neuen Regeln zeigen Wirkung: Das Geschäft mit den umstrittenen Restschuldversicherungen ist im vergangenen Jahr regelrecht eingebrochen. Wurden im Jahr 2024 noch 934.000 Verträge abgeschlossen, sank deren Zahl im Jahr 2025 auf 384.000 – ein Rückgang um knapp 60 Prozent. 2023 lag die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge sogar noch bei über einer Million. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt hervor. Die Antwort liegt t-online vor.

„Der massive Einbruch bei neuen Restschuldversicherungen seit 2025 zeigt ganz deutlich: Die damalige Ampel-Regierung hat überflüssige Restschuldversicherungen erfolgreich ausgebremst“, bemerkte Schmidt.

Teuer – und zahlen selten

Die Banken bieten Restschuldversicherungen in der Regel beim Abschluss von Krediten an. Mit ihnen können die Kunden ihre Ratenzahlungen absichern für den Fall, dass sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden oder versterben. Verbraucherschützer kritisieren die Policen jedoch: Diese seien meist sehr teuer und sprängen häufig nicht ein.

Für die Banken waren die Versicherungen lange Zeit ein sehr lukratives Geschäft. Eine Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin im Jahr 2017 zeigte, dass die Banken für den Verkauf der Versicherungen Provisionen von bis zu 70 Prozent erhielten. Zahlte ein Kunde beispielsweise 1.000 Euro für die Versicherung, gingen allein 700 Euro hiervon als Vermittlungsgebühr an die Bank. Der Bundestag beschloss daraufhin, die Provisionen zu deckeln: Seit 2022 dürfen diese nur noch maximal 2,5 Prozent der Darlehenssumme betragen.

Seit 2025: sieben Tage Wartezeit

Noch schwerer wiegt eine weitere Reform: Seit 2025 müssen zwischen dem Abschluss des Verbraucherkredits und dem Abschluss einer Restschuldversicherung mindestens sieben Tage liegen. Damit wollte die Politik verhindern, dass Kunden beim Kreditabschluss unter Druck gesetzt werden.

Schmidt sieht diese Annahme durch die nun eingebrochenen Verkaufszahlen bestätigt: „Vor Einführung der Wartefrist haben sehr viele Menschen Restschuldversicherungen abgeschlossen, weil sie beim Kreditabschluss dazu gedrängt wurden, und nicht, weil sie die Versicherung wirklich gebraucht haben.“ Die Wartefrist schütze die Menschen folglich vor überstürzten Entscheidungen und aufgedrängten Versicherungen.

Situation weiter im Blick behalten

Gleichzeitig wolle man die weitere Entwicklung im Blick behalten. So hatte die Verbraucherzentrale im September darüber informiert, dass Kunden einer Bank sich zum Abschluss einer Existenzschutzversicherung gedrängt sahen. Diese ist ähnlich wie eine Restschuldversicherung konzipiert, unterscheidet sich von dieser allerdings in einigen Details.

Die siebentägige Wartezeit gilt für den Abschluss dieser Versicherungen nicht. Die Verbraucherzentrale weist darum darauf hin, dass Kunden, die diesen Versicherungsschutz nicht wünschen, sich in Gesprächen nicht zum Abschluss drängen lassen sollen. Der Abschluss einer solchen Versicherung sei keine Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens durch die Bank.

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