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Vergewaltigung in Hamburger Spa: Verteidiger fordern Freispruch

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Vergewaltigung in Hamburger Spa: Verteidiger fordern Freispruch
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Die Verteidigung eines Hamburger Masseurs sieht kein strafbares Verhalten in dessen Handlungen. Die Staatsanwaltschaft bewertet das anders und fordert mehr als drei Jahre Haft.

Ein Masseur, der wegen sexueller Übergriffe und Vergewaltigung in einem Hamburger Spa angeklagt ist, sollte nach Ansicht seiner Verteidiger freigesprochen werden. Die Verteidigung argumentierte am Donnerstag vor dem Landgericht, dass unprofessionelles „Begrabbeln“ während einer Massage zwar moralisch verwerflich sei, aber nicht notwendigerweise strafbar.

Die Anwälte des 37-Jährigen führten aus, dass ihr Mandant mehrfach bei den Frauen nachgefragt hätte, ob die Massage angenehm sei. Keine der Frauen habe klar geäußert, dass die Berührungen gegen ihren Willen seien. Dies habe den Angeklagten glauben lassen können, dass ein Einverständnis vorgelegen habe. Er habe keinen Überraschungsmoment ausgenutzt, wie es ihm vorgeworfen werde.

Masseur steckte Finger in Vaginas von zwei Frauen

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Februar eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für den Angeklagten gefordert. Der Beschuldigte soll zwei Frauen während der Massage kurzzeitig einen Finger in die Vagina gesteckt haben. Bei mindestens einer weiteren Frau soll es zu unerwünschten Berührungen im Intimbereich gekommen sein.

Keine der Frauen habe während der Massage Signale ausgesendet, an solchen Berührungen interessiert zu sein, betonte eine Staatsanwältin unter Bezugnahme auf Zeugenaussagen vor Gericht. Dass die Frauen nicht sofort auf die ungewollten Berührungen reagiert hätten, habe an deren Schock gelegen. Nur eine der drei Zeuginnen hatte die Massage nach dem Übergriff abgebrochen und den Masseur zum Gehen aufgefordert.

Angeklagter will nicht mehr als Masseur arbeiten

Der Angeklagte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft. Davor war er der Staatsanwaltschaft zufolge etwa 14 Jahre lang als Masseur tätig. „Ich hatte niemals die Absicht, irgendjemandem zu schaden“, sagte der Angeklagte in seinem sogenannten letzten Wort. „Ich bin davon ausgegangen, dass alles so gewollt war, wie ich es gemacht habe.“ Ferner wolle er sich bei den betroffenen Frauen entschuldigen und gab bekannt, nicht mehr als Masseur arbeiten zu wollen – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Ursprünglich war der Mann in fünf Fällen zwischen Oktober 2020 und Juni 2023 angeklagt, bei denen er während der Wellness-Anwendung sexuell übergriffig geworden sein soll. Zwei Verfahren seien am 12. Februar eingestellt worden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil wird für den 29. Februar erwartet.

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