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You are at:Home»Politik»Verfassungsschutz plant wohl Neueinstufung der AfD
Politik

Verfassungsschutz plant wohl Neueinstufung der AfD

wochentlich.deBy wochentlich.de26 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Verfassungsschutz plant wohl Neueinstufung der AfD
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Als „Verdachtsfall“ wird die AfD bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Behörde will nun aber offenbar einen Schritt weitergehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft offenbar die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) unter Berufung auf interne E-Mails und Vermerke des Inlandsnachrichtendienstes.

Demnach soll ein neues Gutachten des Verfassungsschutzes bereits in Arbeit sein. Die Behörde warte lediglich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Ab Mitte März verhandelt das Gericht über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“. Diese hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem letzten Bericht zu der Partei aus dem Frühjahr 2021 vorgenommen. Die AfD hat dagegen Berufung eingelegt, ist damit in erster Instanz aber bereits gescheitert.

Die AfD und ihr „Verhältnis zu Russland“

Seit knapp einem Jahr schrieben Mitarbeiter der Behörde in internen E-Mails immer wieder von einem „AfD-Folgegutachten 2023“, berichtet die „SZ“. Es gebe sogar schon eine Gliederung: Diese enthalte neben bereits bekannten Vorwürfen des Verfassungsschutzes auch erstmals den Punkt „Verhältnis zu Russland“. Laut Zeitplan sollte das Gutachten demnach im Dezember 2023 fertiggestellt sein, doch die Verhandlungen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurden immer wieder verschoben.

Laut dem „SZ“-Bericht erwartet der Verfassungsschutz noch „Erwägungen“ des Gerichts, die dann im neuen Gutachten „möglichst berücksichtigt werden“ sollten. Grundsätzlich scheint der Inlandsnachrichtendienst jedoch mit einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zu rechnen. Dann würde das neue Gutachten offenbar umgehend kommen.

Dabei scheint der Verfassungsschutz keine grundlegend neuen Erkenntnisse zur Radikalität der AfD zu haben. Allein die „Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Bestrebung“, die die Behörde bereits beobachtet hatte, würden für eine zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ notwendigen „Verdichtung“ der Hinweise ausreichen.

Drei Landesverbände sind bereits „gesichert rechtsextremistisch“

Dennoch sieht der Verfassungsschutz rechtsextreme Strömungen innerhalb der AfD wohl als gestärkt an. „Nicht alle Parteimitglieder“ würden „als Anhänger extremistischer Strömungen betrachtet“, zitiert die „SZ“ aus einem internen Vermerk. „Gleichwohl gewinnt das sogenannte solidarisch-patriotische Lager in der Partei zunehmend an Einfluss“, heißt es dort. Der AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende im thüringischen Landtag, Björn Höcke, der laut Gerichtsbeschluss als Faschist bezeichnet werden darf, gilt als Kopf dieses Lagers der Partei.

Drei Landesverbände der AfD sind schon jetzt als „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ eingestuft: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die sächsische Landesgruppe erhielt die Einstufung im vergangenen Dezember. Mehr dazu lesen Sie hier. Im vergangenen Jahr hatte der Verfassungsschutz zudem die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als solche eingestuft, was Anfang Februar gerichtlich bestätigt wurde.

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