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You are at:Home»Politik»Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten
Politik

Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Juni 2026Keine Kommentare1 Min Read
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Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten
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Gericht entscheidet

Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Aktualisiert am 17.06.2026 – 10:42 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Stephan Protschka: Er ist Vorsitzender des bayerischen AfD-Landesverbands. (Quelle: Daniel Löb/dpa)

Bayerns Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof weist einen Antrag der Partei zurück.

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD auch künftig beobachten. Die Partei scheiterte mit einem Antrag, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die bayerischen Verfassungsschützer hatten auf Grundlage eines aus dem Jahr 2021 stammenden Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Dagegen wehrte sich die AfD erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte nun, dass keiner der von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Berufung gegen diese Entscheidung greife.

So seien die Fragen zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter würdigten dabei, dass das Münchner Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen habe. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht der AfD zuzurechnende Äußerungen zum umstrittenen Begriff Remigration so wertete, dass diese Äußerungen das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen.

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