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Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche: Abzocke bei Erotik-Hotline

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Februar 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche: Abzocke bei Erotik-Hotline
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Worauf Sie achten sollten

Abzocke mit Erotikhotline: Warnung vor neuer Betrugsmasche


Aktualisiert am 20.02.2025 – 14:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Mahnung: Achten Sie auf Rechtschreibfehler, um falsche Rechnungen zu erkennen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Stockfotos-MG/imago)

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer neuen Betrugsmasche mit gefälschten Telefonsex-Rechnungen. Betrüger locken mit vermeintlich seriösen Forderungen via Post und digitale Kanäle.

Haben Sie eine Rechnung für die angebliche Nutzung einer Telefonsex-Hotline erhalten? Oder vielleicht sogar eine Mahnung? Dann kann es sich hierbei um eine neue Abzock-Methode handeln, vor der die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) aktuell warnt.

Die Rechnungen und Mahnungen werden sowohl per Post als auch via SMS oder WhatsApp verschickt. Auf den ersten Blick sehen diese Forderungen seriös aus. Auf ihr sind etwa Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des angeblichen Anrufs bei der Telefonsex-Hotline aufgelistet, erklären die Verbraucherschützer.

Da die Betrüger unterschiedliche Namen für ihre falschen Rechnungen und Mahnungen nutzen, warnt die VZSH vor der gesamten Abzock-Methode. Oft werden in den Aufforderungsschreiben Floskeln wie „Service für Erwachsene“, „Telefonsexdienstleistung“ oder „Service für besondere sexuelle Ansprüche“ verwendet.

Auffällig sind die vereinzelten formalen Fehler. Und diese können sich Betroffene zunutze machen, um die kriminellen Machenschaften zu erkennen. Ein Warnhinweis ist die unvollständige Absenderadresse. Manchmal ist auch der Name des Empfängers unvollständiger oder er wird lediglich mit „Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)“ angesprochen. Häufig fehlt die Absenderadresse des Unternehmens. All diese Anhaltspunkte sind Indizien dafür, dass es den Kriminellen allein darum geht, mit wenig Aufwand viele Menschen zur Zahlung zu bewegen, schätzt die VZSH.

Der Rechnungsbetrag beläuft sich in der Regel auf 90 Euro – zuzüglich Mahngebühren, Verzugskosten oder zusätzliche Geldbeträge. Somit kann sich die Forderung auf bis zu 500 Euro belaufen. Dieses Geld soll dann entweder bar per Einschreiben an ein Postfach in Tschechien oder als Überweisung auf ein tschechisches Konto übermittelt werden.

Unabhängig davon, unter welchem Namen die Kriminellen auftreten und wie peinlich Sie sich von dem Thema berührt fühlen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und begleichen Sie die Rechnung nicht. „Wichtig: Wer keine Telefongespräche geführt hat, muss auch nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Nummer zwar gewählt wurde, aber gleich wieder aufgelegt oder nur die Mailbox erreicht wurde“, erklären die Verbraucherschützer.

Denn wer aus Angst oder Sorge den Rechnungsbetrag übermittelt hat, wird sein Geld nicht zurückerhalten oder einfordern können. Es ist dann verloren.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein führt auf ihrer Internetseite eine Liste mit auffälligen Firmennamen.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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