Zusätzliche Gebühren
Diese Kosten im Pflegeheim sind tabu
Aktualisiert am 28.09.2026 – 13:20 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Umzug ins Pflegeheim bringt viele Veränderungen mit sich. Eine betrifft das Bargeld: Dies verwahrt das Heim meist sicher für die Bewohner, was oft zu Streit führt.
Ein Angehöriger oder Sie selbst wohnen im Pflegeheim und das Heim verwaltet das Bargeld? Dadurch dürfen für Bewohner grundsätzlich keine gesonderten Kosten entstehen.
Denn bei dem Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung handele es sich um eine sogenannte Regelleistung im Rahmen der sozialen Betreuung in einer stationären Einrichtung, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
- Bargeld richtig nutzen: Diese 5 Fehler können für Sie teuer werden
- Trick funktioniert nicht: Wie oft kann ich Bargeld einzahlen?
Verwahrentgelte sind unzulässig
Beim Überprüfen von Pflegeheim-Abrechnungen falle es in der Rechtsberatung aber häufig auf, dass die Bargeldverwaltung als Zusatzleistung abgerechnet wird, obwohl dies rechtlich nicht zulässig sei, so die Verbraucherschützer. Diese etwa als Verwahrentgelt oder Kontoführungsgebühr zu Unrecht erhobenen Beträge müssten rückerstattet werden.
Die Experten raten allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen sowie deren Angehörigen deshalb, die monatliche Abrechnung des Pflegeheims immer gründlich zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf Zusatzentgelte und ob diese womöglich doch individuell vereinbart worden sind.
Unrechtmäßige Gebühren zurückfordern
Ist auf der Rechnung ein Verwahrentgelt für Bargeld aufgeführt, rät die Verbraucherzentrale, folgendermaßen vorzugehen:
1. Widerspruch gegen Rechnung
Sollten Beträge zu Unrecht erhoben worden sein, muss den Rechnungen widersprochen werden, indem der Träger schriftlich aufgefordert wird, die einbehaltenen Beträge zurückzuerstatten und künftig keine Gebühren mehr zu berechnen.
2. Rechtliche Schritte einleiten
Sollte der Heimträger die Kosten nicht erstatten und auf einer weiteren Berechnung beharren, kann man rechtliche Schritte einleiten. Viele Verbraucherzentralen bieten auch eine spezielle Pflegerechtsberatung an.
