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Unterhaltung

Urteil um Dragqueen Jurassica Parka gefallen

wochentlich.deBy wochentlich.de24 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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„Komplett die Kontrolle verloren“

Dragqueen Jurassica Parka erhält Bewährung

24.09.2026 – 13:38 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jurassica Parka: Schon 2023 wurde die Dragqueen wegen des Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt. (Quelle: IMAGO/Gartner)

Nach einem Hinweis aus den USA begannen Ermittlungen gegen Dragqueen Jurassica Parka. Beweismittel wurden sichergestellt. Ein schwerwiegender Verdacht erhärtete sich.

Ein Berliner, der als Dragqueen Jurassica Parka bekannt wurde, ist wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu einer Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 46-Jährige habe Videos von mehreren Stunden Länge sowie Fotos gespeichert. Er habe „eine Industrie unterstützt, die unsägliches Leid für Kinder verursacht“, hieß es im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten.

In seiner Wohnung hatten Ermittler im Juli 2025 auf elektronischen Datenträgern gespeicherte 131 kinderpornografische Videodateien von insgesamt über fünf Stunden Länge sowie 28 Bilder sichergestellt. Zudem befanden sich Videodateien mit jugendpornografischem Material auf Datenträgern.

Der Angeklagte gestand und sagte, er sei „bestürzt im Nachhinein“ und schäme sich. „Tiefer und dunkler war ich nie“, so der 46-Jährige. Er habe eine Suchterkrankung und damals „den ganzen Tag getrunken, komplett die Kontrolle verloren“. Durch sein Handeln habe er seinen Beruf verloren – „was ich mir in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler“. Er wolle sich auch wegen seiner Pädophilie in Therapie begeben.

Hinweis kam aus den USA

Jurassica Parka, zuletzt tätig als Entertainerin und Moderatorin, hatte im Oktober 2025 angekündigt, sich eine Zeit lang aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen. Sie habe sich entschieden, „erst mal nicht aufzutreten“, teilte der Mann hinter der Kunstfigur damals in einem Beitrag bei Instagram mit. Als Grund nannte er ein Suchtproblem und strafrechtliche Ermittlungen. Im Prozess sagte der 46-Jährige, erst mit Abstand sei ihm bewusst geworden, unter welchem Druck er in seinem Beruf gestanden habe. Er wolle nicht zurück.

Die Ermittlungen der Polizei begannen mit einem Hinweis der US-Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children, deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse, so die Staatsanwaltschaft. Es folgte eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes durch die Polizei.

Erste Verurteilung vor rund drei Jahren

Der Szenekünstler ist vorbestraft. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Oktober 2023 wegen Verbreitens von kinderpornografischen Inhalten eine inzwischen rechtskräftige Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro gegen den Mann verhängt. Damals hieß im Urteil, der Angeklagte sei reumütig und geständig. Kurze Zeit vor der Tat habe er mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei.

Im aktuellen Prozess sagte die Vorsitzende Richterin, der Angeklagte befasse sich inzwischen selbstkritisch mit den Ursachen für die Taten. Sie sehe eine positive Prognose. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von elf Monaten Haft auf Bewährung verlangt. Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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