Christina Block vor Gericht

Urteil in Sicht: Jetzt könnte es schnell gehen


27.07.2026 – 18:07 UhrLesedauer: 3 Min.

Christina Block

Christina Block im Gerichtssaal in Hamburg (Archivbild): Sie soll sich laut Zeugenaussagen mit den Entführern vor der Tat getroffen haben. (Quelle: Marcus Brandt)

Nach über einem Jahr und 63 Verhandlungstagen nähert sich der Block-Prozess seinem Ende. Die Schlussphase hält dabei eine besondere Wendung bereit.

Eigentlich ist der Block-Prozess noch lange nicht zu Ende. Das Landgericht Hamburg hatte vorsorglich Verhandlungstage bis kurz vor Weihnachten 2026 angesetzt. Doch nun könnte es schnell gehen: Nach mehr als einem Jahr und 63 Verhandlungstagen befindet sich der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte in der Schlussphase. Wann das Urteil fällt, bleibt offen.

Seit mehr als einem Jahr sorgt der Block-Prozess für mediale Aufmerksamkeit. Verteidiger legten ihre Mandate nieder, Prozessakten gelangten an die Öffentlichkeit, mit Liveblogs wurde aus dem Prozesssaal berichtet, die untergetauchten Entführer konnten unter freiem Geleit eine Aussage machen: Der Prozess entwickelte sich zum Spektakel. Der verhandelte Fall, die Entführung der Kinder von Steakhauserbin Christina Block, erinnerte dabei an einen Samstagabendkrimi.

Die zentrale Frage, ob Christina Block die Entführer beauftragt hat oder nicht, steht weiterhin im Mittelpunkt. Nun könnte es schnell gehen mit einem Urteil. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt erklärte, vonseiten der Strafkammer seien keine weiteren Zeugen geplant. Die Beweisaufnahme ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Noch stehen die Vernehmung einer Hauptermittlerin der Hamburger Polizei und die Anhörung einer jugendpsychiatrischen Sachverständigen auf dem Plan. Zudem hat Christina Block angekündigt, sich noch einmal ausführlich zu äußern.

So läuft die Schlussphase des Prozesses

Zunächst verzögert sich das Verfahren leicht. Der für Montag, 27. Juli, angesetzte Verhandlungstag wurde wegen einer Erkrankung gestrichen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll die Verhandlung voraussichtlich am Dienstag fortgesetzt werden. Dann soll die jugendpsychiatrische Sachverständige ihr Gutachten zu den Block-Kindern vorstellen. Ob Zuschauer und Medien die Anhörung verfolgen dürfen, entscheidet die Strafkammer erst kurzfristig. Wegen persönlicher Angaben über die Kinder könnte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Christina Block (M.) mit ihren Verteidigern auf dem Gerichtsflur (Archivfoto). (Quelle: Georg Wendt/dpa/dpa-bilder)

Nach der Anhörung der Sachverständigen, der weiteren Befragung der Ermittlerin und Blocks angekündigter Erklärung könnten die Verteidigung und andere Verfahrensbeteiligte weitere Beweisanträge stellen. Wie viel Zeit das alles benötigt, lässt sich nicht vorhersagen. Erst wenn die Kammer keine weitere Beweiserhebung mehr für erforderlich hält, schließt sie die Beweisaufnahme. Danach folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sowie die letzten Worte der sieben Angeklagten. Anschließend zieht sich die Kammer zur Beratung zurück und verkündet das Urteil.

Öffentlichkeit wird wenig mitbekommen

Für Zuschauer und Medien bringt die Schlussphase voraussichtlich eine Besonderheit mit sich. Bislang sind es Medien und Zuschauer gewohnt, jede kleinste Wendung im Prozess in Echtzeit zu erleben. Aussage, Beweismittel – alles wurde vor den Augen der Öffentlichkeit ausgebreitet. Doch damit dürfte Schluss sein.

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