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Urlaubsland führt neue Verkehrs-Regel ein

wochentlich.deBy wochentlich.de9 September 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Rettungsgasse in Spanien

Urlaubsland führt neue Regel ein


09.09.2026 – 12:10 UhrLesedauer: 2 Min.

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Neue Vorschrift: Ab Oktober müssen Autofahrer in Spanien bereits zu Beginn eines Staus den Weg für Einsatzkräfte freimachen. (Quelle: Vinceros via imago-images.de)

Künftig gilt auf Spaniens Autobahnen eine neue Verkehrsregel. Auch deutsche Urlauber müssen sie kennen.

Ab dem 1. Oktober müssen Autofahrer in Spanien bei Stau eine Rettungsgasse bilden. Die neue Vorschrift soll dafür sorgen, dass Einsatzfahrzeugen schneller der Weg freigemacht wird. Auch deutsche Urlauber müssen sich daran halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.

Die Pflicht gilt auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen. Damit übernimmt Spanien ein Prinzip, das Autofahrern in Deutschland bereits bekannt ist: Sobald der Verkehr steht oder nur noch sehr langsam rollt, muss Platz für Polizei, Rettungsdienste und andere Einsatzfahrzeuge geschaffen werden.

So wird die Rettungsgasse gebildet

Das Prinzip richtet sich nach der Zahl der Fahrstreifen.

  • Zwei Fahrstreifen je Richtung: Die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen möglichst weit nach links aus. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren möglichst weit nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht in der Mitte.
  • Drei oder mehr Fahrstreifen: Die Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur weichen nach links aus. Alle übrigen Fahrzeuge weichen nach rechts aus. So entsteht die freie Gasse zwischen der linken und der danebenliegenden Spur.

Wichtig: Die Rettungsgasse muss bereits entstehen, sobald sich ein Stau oder stockender Verkehr bildet – also noch bevor Blaulicht oder Sirenen zu sehen oder zu hören sind.

Rettungsgasse in Europa: Keine einheitliche Regel

Mit der Neuregelung zählt Spanien zu den europäischen Ländern, die eine Rettungsgasse ausdrücklich vorschreiben. Die Pflicht besteht bereits in Deutschland, Österreich, Belgien, Kroatien, Luxemburg, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Auch die Schweiz kennt eine solche Pflicht.

In Frankreich, Italien und den Niederlanden gibt es dagegen keine vergleichbare feste Rettungsgassenregel. Dort müssen Autofahrer Einsatzfahrzeugen aber ebenfalls Platz machen.

Unterschiede gibt es auch bei Details. So darf in Österreich unter Umständen der Standstreifen beim Bilden der Rettungsgasse genutzt werden. In Luxemburg ist das Ausweichen auf den Pannenstreifen ebenfalls erlaubt.

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