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Ungewollt schwanger: Wo kann ich mich beraten lassen?

wochentlich.deBy wochentlich.de10 April 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Ungewollt schwanger: Wo kann ich mich beraten lassen?
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Ein positiver Schwangerschaftstest ist längst nicht für jede Frau eine freudige Nachricht. Beratungsstellen können bei der Suche nach einer Antwort helfen.

Etwa 104.000 Schwangerschaften wurden im Jahr 2022 in Deutschland laut Statistischem Bundesamt abgebrochen. Für 2023 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Klar ist aber, dass die Zahl anstieg. „Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor“, schreiben die Statistiker.

Hinter den nackten Zahlen stecken Frauen, die sich die Entscheidung für oder gegen ein Baby sicher nicht leicht gemacht haben. Eine ungeplante Schwangerschaft kann ein Gedankenkarussell anstoßen, das sich ganze Nächte lang dreht. Wie stelle ich mir mein Leben vor? Möchte ich die Schwangerschaft abbrechen oder möchte ich das Kind bekommen?

Was, wenn eine Frau keinen Ansprechpartner hat?

Mit anderen Menschen über Optionen zu sprechen und Befürchtungen, Hoffnungen, Gedanken zu teilen – das kann Betroffenen bei der Entscheidungsfindung helfen. Doch manchmal sind solche Gespräche mit Familie, Freunden oder dem Partner nur schwer möglich, weil sie zu einer bestimmten Entscheidung drängen. Vielleicht wünschen Betroffene aber auch einfach ein Gespräch mit einer unabhängigen, außenstehenden Person.

Dann kann es sinnvoll sein, eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufzusuchen, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf dem Portal „familienplanung.de“.

Die rechtliche Lage

Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche verboten. Sie werden laut Paragraf 218 im Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Allerdings bleibt eine Unterbrechung der Schwangerschaft bis zur zwölften Woche straffrei, wenn die Frau eine vorherige Beratung nachweisen kann. Sie ist ebenfalls straffrei, wenn die körperliche und seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist.

Für straffreien Abbruch braucht es Beratungsschein

Wenn sich Schwangere bereits für einen Abbruch entschieden haben, müssen sie Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmen. Denn erst, wenn sie dort eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch genommen haben, ist ein straffreier Abbruch möglich.

Dafür ist ein Beratungsschein notwendig, der im Anschluss an den Termin ausgestellt wird. Das tun allerdings der BZgA zufolge nicht alle Beratungsstellen.

Es gibt mehr als 1.500 Angebote in Deutschland

Auf dem Portal „familienplanung.de“ stellt die BZgA eine Datenbank zur Verfügung, in der Betroffene nach Beratungsstellen in ihrer Nähe suchen können. Filtern können sie etwa nach Postleitzahl, nach Bundesland, nach konfessioneller Ausrichtung – und auch danach, ob die Stelle Beratungsscheine ausstellt.

Der BZgA zufolge umfasst die Datenbank fast alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland, also mehr als 1.500.

Die Themen in der Beratung sind auf die individuelle Situation der Betroffenen zugeschnitten. Frauen können sich dort über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter informieren, aber auch rechtliche und medizinische Fragen besprechen. Ziehen sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung, werden sie über die Voraussetzungen und die Methoden zu dessen Durchführung aufgeklärt.

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